Moin, moin,
simpel ausgedrückt: Ein Gebäude darf nur mit einem Hausanschluß verbunden sein.
Die PV-Anlage würde ja 2 Hausanschlüsse miteinander verbinden, das gemeinsame Scheunendach wäre der unzulässige Verbindungspunkt.
EINIIGE EVU's akzeptieren die gleichstromseitige Energieübertragung auf ein fremdes Grundstück (kann sein aus Unwissenheit oder "Freundlichkeit'").
mfg tugu