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Benötigt man für die Montage einer PV-Anlage auf einem Hausdach eine Genehmigung?

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Eingestellt 24, Feb 2015 in Photovoltaik von Helmut Wagner (69 Punkte)
Hängt das evtl. auch davon ab, wie gross die Anlage ist, oder auf welche Art und Weise sie installiert wird. Ich kann mir vorstellen, dass Indachanlagen auf jeden Fall eine Genehmigung benötigen, aber Aufdachanlagen auch?
   

3 Antworten

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Beantwortet 24, Feb 2015 von Frank Müllers (590 Punkte)
ausgewählt 25, Mär 2015 von Helmut Wagner
 
Beste Antwort
Hallo Herr Wagner!

Für die Montage einer Solaranlage auf einem Hausdach benötigt man in der Regel keine Baugenehmigung. Es soll zwar Gemeinden geben, die aus optischen Gründen die Montage auf den Dächern per Bauordnung verbieten, das sind nur wenige. Im Zweifelsfall beim PV-Betreiber "um die Ecke" mal nachfragen. Es macht auch keinen Unterschied, ob die Anlage als Indachanlage oder Dachparalell ausgeführt wird. Man sollte jedoch darauf achten, das die einschlägigen Normen und VDE-Vorschriften beachtet werden und bauaufsichtlich zugelassenenes Befestigungsmaterial benutzt wird.

Anders sieht es bei den sogenannten Fassadenanlagen jedweder Art aus: hier ist eine Baugenehmigung mit allen notwendigen statischen Nachweisen und Planung durch den Fachmann erforderlich, allein um die Sicherheit und Standfestigkeit der Anlage zu gewährleisten.

Beste Grüße aus der Eifel!
Kommentiert 24, Feb 2015 von Jörg Wedler (247 Punkte)
Schliesse mich dem Vorredner an. Ich weiss nur, dass das Bundesland "Brandenburg" eine Landesbauordnung hat, in der Anlagen, die mehr als 20 cm von der Dachhaut entfernt sind ( also keine dachparallelen, sondern aufgeständerte Anlagen ) einer Genehmigung bedürfen. Hier müssen dann also Flachdachbesitzer und/oder Carportbesitzer aufpassen !
Natürlich haben auch Objekte, welche dem Denkmalschutz unterliegen, besondere Abstimmungsauflagen, die behördlich erfragt werden müssen.
Kommentiert 25, Feb 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Unter http://www.sfv.de/artikel/genehmigung_von_pv-anlagen.htm findet man einen umfänglichen Beitrag zur "Genehmigungspflicht bei Solaranlagen?" mit Hinweisen zu den jeweiligen Landesvorschriften. Der Beitrag wurde letztmalig 2012 aktualisiert. Sollten Änderungen bekannt sein, freuen wir uns über eine Rückmeldung.
+3 Punkte
Beantwortet 25, Feb 2015 von Erik Liebert (454 Punkte)
Es gab vor Jahren in Niedersachsen einmal einen Prozess in dem in einem reinen Wohngebiet der Betrieb einer PV Anlage als EEG Anlage untersagt wurde da hier  ein Gewerbe betrieben wird  ( beim Verkaufen des Stromes) was in dem reinen Wohngebiet per B Plan nicht erlaubt war. Ziemlich paradox.... auch bei Denkmalschutz habe ich es schon gehabt, dass die Denkmalschützer den Bau einer PV untersagt haben oder eine Indachanlage gefordert haben.

In den jeweiligen Ladesbauordnungen finden sich Formulierungen, was genehmigungsfrei ist und was nicht.So finden wir in der nds Bauordnung z. B. das Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind im Grenzbereich gebaut werden dürden ( bis zu einer bestimmten Größe). Ist relativ neu und für mich interessant weil ich nun eine Ladestation für mein eMobil an die Grenze stellen darf was nach alter NBauO nicht zulässig war, wenn man an der Grenze schon etwas bebaut hat.

Also bei Vorliegen eines B Planes oder Vorhaben im Aussenbereich besser vorher nachfragen, und die jeweilige Landesbauordnung sollte man für sein Bundesland ruhig einmal studieren.

Wenn eine PV Anlage als Indachanlage montiert wird wird sie auch Teil des Gebäudes bzw der Gebäudehülle und eine Änderung der Gebäudehülle bedingt das Einhalten aktueller EnEv Werte zumindest auf Bauteilebene.

Wir sind halt in Deutschland und wer hier fragt wird auch eine passende Antwort oder Vorschrift finden :-)

Auch das Thema Fassadenanlage des Vorredners hat eine ganz besondere Brisanz da wir hier eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen die zumeist dann im Einzelverfahren erstellt werden muss ....

Aber das war ja nicht die Frage, klar ist eine Aufdach PV generell genehmigungsfrei aber z. B: bei einem Reihenhaus gibt es einzuhaltende Abstände von Brandwänden zum Nachbarn.... nun ja man sollte also den Solarteuer seines Vertrauens im Zweifelsfall auch um eine fachliche Analyse bitten.

Viel Spass bei der Nutzung der Sonne

Erik Liebert
+2 Punkte
Beantwortet 2, Mär 2015 von Stephan Dautel (34 Punkte)

Die Landesbauordnungen sind hier widersprüchlich - es ist von 9 qm und/oder dachparaller Bauweise die Rede. Im Endeffekt wird es von einzelnen Landratsämtern festgelegt. Die meisten Landkreise in Bayern gehen von genehmigungsfreiheit aus, vor einigen Jahren gab es z.B. in Hessen Schwierigkeiten. Im Zweifelsfalle besser fragen. 
Geltendes Recht und Normen müssen in jedem Falle eingehalten werden, z.B. ob durch den Bau der Anlage die statische Standsicherheit des Gebäudes hinsichtlich Schnee und Windlasten negativ beeinflusst wird. 

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