Es gab vor Jahren in Niedersachsen einmal einen Prozess in dem in einem reinen Wohngebiet der Betrieb einer PV Anlage als EEG Anlage untersagt wurde da hier ein Gewerbe betrieben wird ( beim Verkaufen des Stromes) was in dem reinen Wohngebiet per B Plan nicht erlaubt war. Ziemlich paradox.... auch bei Denkmalschutz habe ich es schon gehabt, dass die Denkmalschützer den Bau einer PV untersagt haben oder eine Indachanlage gefordert haben.
In den jeweiligen Ladesbauordnungen finden sich Formulierungen, was genehmigungsfrei ist und was nicht.So finden wir in der nds Bauordnung z. B. das Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind im Grenzbereich gebaut werden dürden ( bis zu einer bestimmten Größe). Ist relativ neu und für mich interessant weil ich nun eine Ladestation für mein eMobil an die Grenze stellen darf was nach alter NBauO nicht zulässig war, wenn man an der Grenze schon etwas bebaut hat.
Also bei Vorliegen eines B Planes oder Vorhaben im Aussenbereich besser vorher nachfragen, und die jeweilige Landesbauordnung sollte man für sein Bundesland ruhig einmal studieren.
Wenn eine PV Anlage als Indachanlage montiert wird wird sie auch Teil des Gebäudes bzw der Gebäudehülle und eine Änderung der Gebäudehülle bedingt das Einhalten aktueller EnEv Werte zumindest auf Bauteilebene.
Wir sind halt in Deutschland und wer hier fragt wird auch eine passende Antwort oder Vorschrift finden :-)
Auch das Thema Fassadenanlage des Vorredners hat eine ganz besondere Brisanz da wir hier eine bauaufsichtliche Zulassung benötigen die zumeist dann im Einzelverfahren erstellt werden muss ....
Aber das war ja nicht die Frage, klar ist eine Aufdach PV generell genehmigungsfrei aber z. B: bei einem Reihenhaus gibt es einzuhaltende Abstände von Brandwänden zum Nachbarn.... nun ja man sollte also den Solarteuer seines Vertrauens im Zweifelsfall auch um eine fachliche Analyse bitten.
Viel Spass bei der Nutzung der Sonne
Erik Liebert