Ab 2 Meter Höhe verlangt die Berufsgenossenschaft eine Absturzsicherung.
Es reicht nicht aus, dass sich der Monteur bei den Installationsarbeiten anseilt. Die Nutzung der persönlichen Absturzsicherung ist im Regelfall nur für den kurzfristigen Gebrauch, wie z.B. bei der Wartung einer Anlage oder für die Montage eines Dachgerüstes zugelassen.