Sehr geehrter Betreiber,
praktisch steht einer Auszahlung zum Monatsanfang nichts im Weg, da es sich ja um Abschlagszahlungen handelt.
Rechtliche Fragen kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Gibt es einen Vertrag zwischen Ihnen und den Bayernwerken?
Zu prüfen wäre auch, ob es sich hierbei um eine grundsätzliche, das ganze Jahr betreffende Regelung handelt, oder nur zum Jahreswechsel, da die neuen Beiträge angepasst werden müssen. Bitte hier noch einmal genau prüfen.
Sie können jedoch selbst Rechnungen schreiben und das Zahlungsziel im gesetzlichen Rahmen festlegen.
Beste Grüsse