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Wo finde ich einen geeigneten Rechtsanwalt für Photovoltaik- Anlagen in NRW?

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Eingestellt 5, Jun 2014 in Photovoltaik von Anonym
Aufgrund eines Planungsfehlers liegt der Ertrag meiner PV- Anlage ca. 6-13% unter den prognostizierten Werten.

Ursache ist die nichtberücksichtigte Verschattung durch ein Eichenwäldchen in ca. 40m Entfernung.
   

4 Antworten

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Beantwortet 6, Jun 2014 von Matthias Diehl (406 Punkte)

SolarenergieFörderVerein Aachen

 

Gruß Matthias Diehl

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Beantwortet 6, Jun 2014 von Roland Siemon (221 Punkte)
Falls die Eichen nicht höher als 20 m sind, gibt es auch keine Verschattung.
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Beantwortet 6, Jun 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
ist denn  der Ertrag garantiert? Oder die Verschattung ausgeschlossen? Bei 40m Entfernung müssen die Bäume ja gewaltig hoch sein damit etwas Signifikantes passiert.

Im Zweifelsfall vieleicht Solaredge für den betroffenen Bereich nachrüsten aber wieso gleich mit einem Anwalt auf den Solarteur schießen?

Eventuell lassen sich die Bäume ja auch kürzen.....

Als Spezialsolaranwalt empfehle ich Herrn Andreas Kleefisch aus Münster, das ist ja in NRW und natürlich kann man bei einem prognostizierten Ertrag OHNE Berücksichtigung der Verschattung, welcher Angebots- und vieleicht sogar Finanzierungsbestandteil war versuchen, den Solarteuer in seiner Betriebshaftpflich regresspflichtig zu machen.

Aber wenn die Bäume jetzt gewachsen sind und zum Errichtungszeitpunkt noch nicht so hoch waren...also ich würde mir das mal von jemandem vermessen und errechnen lassen ob dem wirklich so ist.

Bei 40 m Entfernung und einer angenommenen Traufhöhe von 4m müssten die Bäume ja dann auch eine ähnliche Kronenhöhe haben damit da wirklich etwas passiert...da wäre ich erstmal skeptisch, ob das die einzige Ursache ist.

Es gibt auch ein einfaches Gerät ( "Fischauge" oder Sonnenbahnindikator, gab es mal bei Wagner Solar aber sicher auch anderen Solargrosshändlern für 15 EUR ) mit dem man das mit der Verschattung abschätzen kann, da kann man sich auf die Flächen positionieren und dann sieht man, welche Bereiche zu welcher Jahreszeit verschattet sind.

Der Anwalt will ja schließlich auch "validierbare" Unterlagen.

Aber ich würde da wirklich eher eine Einigung suchen (vieleicht teilen sich beide Solaredge Nachrüstkosten oder der Walrdbesitzer lässt sich auf eine Kürzung der entsprechenden Bäume ein und da gibts ne Kosteteilung...) weil die Erfahrung einfach lehrt, dass im Streitfall doch immer nur die unabhängigen Dritten gewinnen :-(

Viel Erfolg

Erik Liebert
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Beantwortet 7, Jun 2014 von Dirk Behrens (32 Punkte)

Hallo,

Eine Prognose ist eine voraussichtliche Ermittlung des zu erwarteten Ertrages. Da nicht alle Jahre gleich sind, kann man nicht behaupten, das die Prognose nicht stimmt, bzw. Die Anlage defekt ist. Die Prognose beruht in der Regel auf Erfahrungswerte aus der Region. Selbst Standortspezifisch kann es hier Abweichungen geben. Smog zum Beispiel in Stadtnähe. Nebeleinzugsgebiete, stehende Luft, die die Kühlung der Module behindert und vieles mehr. 

Ich denke nicht, das ein Solateure bei den von Ihnen angegebenen Werten belangt werden kann. Wie gesagt ist wahrscheinlich, das es sich um eine unverbindliche  Schätzung handelt.

 

zu dem Wäldchen in 40 m Entfernung ist anzumerken, das selbst im Winter bei einem dafür typischen Einstrahlwinkel von 13-15 Grad die Bäume schon über 13-15m sein müssten, um auf einem Dach mit einer Traufhöhe von ca 4 m einen leichten Schatten zu werfen. Im Winter haben die Eichenbäume jedoch keine Blätter und deshalb wird der Schatten sehr diffus sein. Zumal im Winter die Erträge einer Photovoltaikanlage sehr gering sind. Dafür ab März dann stark ansteigend. Dann ist der Sonneneinstrahlwinkel bereits weit über die 25Grad gestiegen, die Bäume bekommen wieder Blätter und müssten dann schon weit über 22 m hoch sein, um überhaupt einen eher diffusen Schatten zu werfen. 

"Mit den Jahreszeiten ändert sich der Sonnenstand. Während die Sonne in Europa zu Mittag im Sommer 60-65° über dem Horizont steht, sind es im Winter lediglich 13-18 Grad."

das beste wird sein, einige Jahre abzuwarten und die Einstrahlmenge im Blick zu behalten. 

Was wurde bei Ihnen denn prognostiziert, was für Module und Wechlrichter haben Sie. Wie ist die Dachneigung und die Ausrichtung nach Süden. Traufhöhe wäre auch interessant, dann könnten wir das hier checken. Der Anwalt hat davon ohne Gutachter doch keine Überprüfungsmöglichkeit, und stellt sich heraus, das alles soweit korrekt ist bleiben Sie auf den Kosten sitzen. 

Mit freundlichen Grüssen

 

Dirk Behrens

 

 
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