Nicht jeder Stromanbieter muss den Strom aus EE-Anlagen annehmen, sondern der örtlich zuständige Verteilnetzbetreiber, der auch der Stromlieferant sein kann, aber nicht muss. Sie können also Ihren Strom z.B. von einem Ökostromanbieter beziehen und trotzdem muss der VNB (der ja auch das Netz für den gelieferten Ökostrom stellt) den Strom aus der PV-Anlage auf dem Hausdach oder dem Mikro-BHKW im Keller abnehmen und entsprechend dem EEG vergüten.