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Muss ich den Stromanbieter wechseln?

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Eingestellt 11, Jul 2011 in Photovoltaik von Anonym

Muss ich den Stromanbieter wechseln, oder muss jeder Stromanbieter meinen Strom abnehmen?

   

1 Antwort

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Beantwortet 10, Feb 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Nicht jeder Stromanbieter muss den Strom aus EE-Anlagen annehmen, sondern der örtlich zuständige Verteilnetzbetreiber, der auch der Stromlieferant sein kann, aber nicht muss. Sie können also Ihren Strom z.B. von einem Ökostromanbieter beziehen und trotzdem muss der VNB (der ja auch das Netz für den gelieferten Ökostrom stellt) den Strom aus der PV-Anlage auf dem Hausdach oder dem Mikro-BHKW im Keller abnehmen und entsprechend dem EEG vergüten.
Kommentiert 13, Feb 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Seit der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 wird die betriebswirtschaftliche Entkopplung von Netzbetrieb und Stromverkauf umgesetzt. Zweck der Entkoppelung ist es, Monopolstellungen zu vermeiden.

Auch wenn diese Liberalisierung nicht selten nur auf dem Papier umgesetzt wird, sollte man mit den Begriffen Stromanbieter und Netzbetreiber sorgsam umgehen.

Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz ist festgeschrieben, dass der nächstliegende NETZBETREIBER zur Abnahme, Weiterleitung und Vergütung des angebotenen EE-Stroms verpflichtet ist.

Parallel dazu hat jeder Strombezugskunde in Deutschland das Recht, seinen STROMANBIETER (also den Lieferanten des Stroms) frei zu wählen. Dies kann ein Ökostromanbieter sein. Dieser Ökostromanbieter darf auf Grund des Doppelvermarktungsverbots keinen durch das EEG geförderten und an der Börse bereits gehandelten Strom noch einmal verkaufen. Für Anbieter von Ökostrom heißt das, dass sie einen Großteil ihrer Ökostrommengen aus dem Ausland beziehen müssen.
Kommentiert 13, Feb 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Dass die Ökostromanbieter keinen durch das EEG geförderten Strom verkaufen dürfen war mir bisher nicht bekannt. Ich finde das im höchsten Maße empörend und ein weiteres Beispiel dafür, dass die großen Vier zu viel Macht und Einfluß haben.
Kommentiert 13, Feb 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Lieber Herr Werner, ist es nicht eher logisch und folgerichtig, dass man eine Ware nicht zweimal verkaufen kann? Der Anlagenbetreiber übergibt (verkauft) die Ware EEG-Strom an den Netzbetreiber und erhält dafür bereits eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Warum und von wem sollte dieser Strom noch einmal veräußert werden dürfen?
Kommentiert 13, Feb 2014 von Martin Werner (2,069 Punkte)
Liebe Frau Jung, so ganz sehe ich das noch nicht ein. Mein PV-Strom ist ja dann im "großen Strom-Teich" und der Netzbetreiber könnte ja nun eine äquivalente Menge Grün-Strom selbst unter diesem Label verkaufen (was sie ja auch definitiv tun, ich beziehe hier abrechnugstechnisch solchen Strom aus einem lokalen Wasserkraftwerk) oder an einen speziellen Ökostromanbieter verkaufen. Irgendwie finde ich es widersinnig, dass diese den Strom von norwegischen Wasserkraftanlagen kaufen müssen. Anders ausgedrückt: ich kann doch auch eine Kuh vom Bauer kaufen und an einen Metzger verkaufen, der sie dann an viele Endkunden verkauft.
Kommentiert 14, Mai 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Bitte schauen Sie noch mal in Ihren Unterlagen. Der Strom aus dem lokalen Wasserkraftwerk wird sicher nicht nach dem EEG vergütet.

Das Doppelvermarktungsverbot ist in § 56 EEG 2012 festgeschrieben:

"(1) Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie in ein Gasnetz eingespeistes Deponie- oder Klärgas sowie Gas aus Biomasse dürfen nicht mehrfach verkauft, anderweitig überlassen werden oder entgegen § 34 an eine dritte Person veräußert werden. Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas darf insbesondere nicht in mehreren Formen nach § 33b oder mehrfach in derselben Form nach § 33b veräußert werden. (...)

(2) Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber, die eine Vergütung nach § 16 für Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas in Anspruch nehmen oder diesen Strom in den Formen nach § 33b Nummer 1 direkt vermarkten, dürfen Herkunftsnachweise oder sonstige Nachweise, die die Herkunft des Stroms belegen, für diesen Strom nicht weitergeben."
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