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KfW - Programm zur Finanzierung von Batteriespeichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen

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Eingestellt 2, Okt 2013 in Photovoltaik von Anonym

KfW - Programm zur Finanzierung von Batteriespeichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen

   

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Beantwortet 2, Okt 2013 von Wolf von Fabeck (279 Punkte)

Informationen zu dem Programm: KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" mit der Programm-Nr. 275 finden sich unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-(275)/ "Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batterieseichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 21.Dezember 2012“ finden sich unter http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/foerderung/neues-foerderprogramm-fuer-dezentrale-batteriespeichersysteme/ Dazu noch einige Überlegungen und Kommentare: Die Förderung von Stromspeichern ist dringender den je. Viele Investitionswillige warten schon sehnsüchtig auf das von KfW und BMU seit langem angekündigte Marktanreizprogramm für dezentrale Batteriespeicher. Der Beginn des Programms wurde mehrfach verschoben. Das KfW-Speicherprogramm startet nun zum 1. Mai 2013. Nach der Devise „Gut Ding will Weil“  hat sich die Regierung fast ein Jahr Zeit gelassen, denn bereits in den Verhandlungen zur letzten Änderung des EEG 2012 hatten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss Ende Juni 2012 auf ein entsprechendes Programm verständigt. Das nun aufgelegte KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" mit der Programm-Nr. 275 finanziert stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Ein Investitionswilliger kann nun neben der Finanzierung der Anlage auch mit einem Tilgungszuschuss (gilt nur für das Batteriesystem) durch die KFW rechnen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Es kommen aber leider nur diejenigen in den Genuss einer möglichen Förderung, deren PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden ist. Eine Nachrüstung wird also nur für eine ganz kleine Anzahl von Anlagen in Frage kommen. Auch kann ein Investitionswilliger nur dann mit einem Tilgungszuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für ein installiertes Batteriesystem rechnen, wenn die (geplante) Anlage nicht größer als 30 kWp ist. Schwierig wird es, wenn man sich den Förderzuschuss schnell ausrechnen möchte. Berechnet wird dieser als "Produkt der spezifischen förderfähigen Kosten und der förderfähigen Leistung der Photovoltaikanlage."  Nach den "Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriepseichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen vom 21. Dezember 2012" des BMU betragen die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei einem neu installierten Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensysytem 2000 Euro je kWp (bei einer Nachrüstung sind es 2200 Euro/kWp). Davon können 30 Prozent als Zuschuss gewährt werden. Dies wären dann max. 600 Euro pro kWp; nachgerüstete Anlagen können max. 660 Euro je kWp erhalten. Zu berücksichtigen ist, dass die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten sich nur indirekt aus der Rechnung für die Installation der Gesamtanlage erschließen: Von der Gesamtnettoinvestition werden die Kosten für die PV-Anlage abgezogen. Die "fiktiven" Kosten der PV-Anlage (pro kWp) werden von der KfW ermittelt und jährlich aktualisiert und betragen 2013 1.600 Euro pro Kilowattpeak (kWp). Um diese Hürde der Berechnung zu meistern hat die KfW als Hilfestellung zur Berechnung des möglichen Zuschusses das Formular 6000002702 unter https://www.kfw.de/media/download_center/foerderprogramme__inlandsfoerderung_/pdf_dokumente_2/6000002702_F_275_Handreichung_Zuschuss.pdf auf ihre Internetseite gestellt. An die Gewährung des Tilgungszuschusses sind aber noch weitere u.a. technische Bedingungen geknüpft:  so darf z. B. „die max. Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt“ nur 60 Prozent betragen; dies gilt für die gesamte Lebensdauer der Anlage. Auch muss der Wechselrichter über bestimmte Kommunikationseinrichtungen verfügen, so dass z.B. eine elektrische Steuerung spezieller netzabhängiger Parameter bei Bedarf möglich ist. Es werden auch spezielle Vorgaben für die Installation und den Betrieb der eingesetzten   Batterie (z.B. Zeitwertersatzgarantie) gemacht; so ist sie „mindestens 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben“. Desweiteren verpflichtet sich der Antragsteller verbindlich zur Teilnahme an einem Monitoring. Eine Finanzierung von PV-Anlage und Speicher über das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher" erfolgt als „durchgeleiteter Kredit“ über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens zu stellen! Fazit: Dieses KfW-Programm kann nur als erster Schritt in die dringend notwendige Markteinführung von Batteriespeichersystemen gesehen werden. Eine Pufferung und Glättung des ins Versorgungsnetz eingespeisten Solarstroms aus allen zukünftigen PV-Anlagen ist dringend erforderlich, um Solarstromüberschüsse auch in den Abend- und Nachtstunden verfügbar zu machen. Siehe dazu den Vorschlag des SFV unter http://www.sfv.de/artikel/speicherausbau.htm Aus den Erfahrungen des 100.000-Dächer-Programms für PV-Anlagen heraus bleibt zu hoffen, dass die begrenzten Fördermittel und möglichen Änderungen in den Förderbedingungen nicht wieder zu einem "Stop-and-Go" der Investitionen führen werden. Wir brauchen eine langanhaltende attraktive Speicherförderung.

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