Wir haben im März 2013 eine Anlage mit 9,99 kwp auf einem Süddach installieren lassen, Vergütung 0,1628 Euro.
Was muss man alles berücksichtigen, wenn eine Erweiterung auf einem nach Osten ausgerichteten Dach (andere Dachneigung) ca. 7 Kwp dazukäme in den nächsten Monaten.
Gilt dann die Drosselung auf 70 % für die gesamte Anlage oder nur für die Erweiterung?
Und bekommt man die Einspeisevergütung für die Erweiterung auch für 20 Jahre + die Zeit im laufenden Jahr oder endet sie wenn die Vergütung für den 1. Teil endet?
Kann sich ja im Extremfall um 1 Jahr handeln.