Dass der Netzbetreiber die Anlage splitten möchte ist verständlich und Ich glaube im besprochenen Fall besser für Sie, denn sonst wird meist der letztere Anlagenteil als Bemessung ( kWh abgerechnet ). Da Sie aber bereits einen "Liefervertrag " von 2011 haben der mehr Geld einbringt, würden Sie dahingehend nur verlieren.
Es gab mal eine Zeit, in der man selbst von Modul Austausch abgeraten hatte, da damals sogar der Austausch des Generatorfeldes als " Neuanlage " neuer "Generator" bzw. als Repowering ausgelegt wurde.
Somit wurde nicht mehr der alte Einspeisungsvertrag sondern
der neue ( im Jahr des Umbaus ) herangezogen.
Es wird also ein zweiter WR benötigt mit seperater Einspeisung und seperatem Zähler.
( zumindest wurde dies in all meinen Fällen gefordert )