Er erhält eine "Misch-"Einspeisevergütung, die sich aus dem Vergütungssatz für bis 10 kW zu einem Drittel und zu zwei Dritteln aus dem Satz für bis 40 kW errechnet. Ab 2014 erhält er alllerdings nur auf 90% seines insgesamten Anlagenertrages diese Mischvergütung...10 % muss er dann selbst verbrauchen oder vermarkten... mit sonnigen Grüßen aus dem kalten Berlin, Ralf Haselhuhn