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Vertragsabschluss der Photovoltaik-Anlage mit dem Netzbetreiber

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Eingestellt 1, Feb 2013 in Photovoltaik von Anonym

Vertragsabschluss mit Netzgesellschaft erforderlich bzw. sinnvoll?

Ich habe seit Dezember 2012 eine PV-Anlage mit ca. 9 kWp am Netz. Vor kurzem ist mir ein seitenlanges Vertragswerk der Netzgesellschaft Heilbronn/Franken ins Haus geflattert, das die Stromeinseisung vertraglich regeln soll. Ich verstehe nun folgendes nicht bzw ist unklar: 1. So weit ich weiß, muss ich gar keinen Vertrag abschließen. Was muss ich dem Netzbetreiber stattdessen mitteilen? 2. Ist es richtig, dass ich dem Netzbetreiber meinen eingespeisten Strom in Rechnung stellen muss, damit ich eine Zahlung bekomme und eine monatl. Abschlagszahlung (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Jahresverbrauchs) nur erfolgt, wenn ich den Vertrag unterschreibe. Ohne Vertrag nur z.B. monatl. Abrechnung durch Rechnung von mir möglich?? 3. Wie raten Sie mir grundsätzlich, mich zu verhalten?

   

1 Antwort

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Beantwortet 6, Feb 2013 von Kerstin Watzke (84 Punkte)

zu 1.

Gemäß § 4 Abs. (1) EEG 2012 "Gesetzliches Schuldverhältnis" darf der Netzbetreiber die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem EEG nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Unseres Erachtens ist somit der Abschluss eines Einspeisevertrages nicht notwendig.

zu 2.

Im EEG 2012 (§ 16 Vergütungsanspruch Abs. (1)) ist die Pflicht des Netzbetreibers festgeschrieben, dass er auf die zu erwartenden Zahlungen monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten hat.

Damit der Netzbetreiber jedoch seinen Verpflichtungen nachkommen kann, müssen Sie mit ihm die Auszahlungsmodalitäten klären. Neben der Bekanntgabe der Bankverbindung ist auch die Höhe der Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

Um Unklarheiten auszuräumen, hat die Clearingstelle EEG ein Empfehlungsverfahren zu diesem Thema (Empfehlung 2012/6 - „Abschlagszahlungen im EEG 2012“) durchgeführt:

http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2012-6_Empfehlung.pdf

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