Ich habe im Oktober 2011 eine 20kWp Phtovoltaikanlage in Betreib genommen. Nun moechte ich gern im Juli 2012 eine weitere Anlage mit 38.78 kWp in Betrieb nehmen. Die Anlagen befinden sich auf verschiedenen Dächern, jedoch auf dem gleichen Grundstueck. Da die 12 Monatsfrist noch nicht verstrichen ist, wird die neue Anlage als Zubau gewertet. Nun ist meine Frage wie berechnet sich die Einspeisevergütung der Anlagen?