Muss ich einen NA-Schutz bei Erweiterung nachrüsten ? Die erste PV-Anlage wurde im September 2009 mit 29,9 kWp insalliert. Die Erweiterung von 20 kWp erfolgt im Mai 2012 mit integriertem NA-Schutz.
Die Frage ist teilweise juristisch: Gilt der Bestandsschutz für die Altanlage - Es geht hier um die Anforderung einer Richtlinie und nicht eines Gesetztes. Nach VDE-AR-N 4105:2010-07 ist für jede Anlage mit eigenem Zähler ein NA-Schutz vorzusehen. Sollte der Bestandsschutz gelten, dann könnten Sie die neue von der alten Anlage getrennt zählen und so auf die Nachrüstung für die Altanlage verzichten. Andernfalls ist davon auszugehen, dass Sie einen zentralen NA-Schutz für die gesamte Anlage herstellen müssen. Eine Frage zu dem Thema ist schon mal von Herrn Haselhuhn behandelt worden. Siehe: http://experts.top50-solar.de/antwort/na-schutz-nach-vde-anwendungsregel-ar4105/
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