In der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 wird unter 6. NA-Schutz 6.2 Zentraler NA-Schutz und 6.3 Integrierter NA-Schutz sowie unter 6.4 Kuppelschalter in 6.4.2 Zentrale Kuppelschalter und 6.4.3 Integrierte Kuppelschalter unterschieden. Dort heißt es: „Sofern kein Inselbetrieb vorgesehen ist, können dafür die Schalteinrichtungen der einzelnen Erzeugungseinheiten (integrierter Kuppelschalter) verwendet werden.“
Somit sind in Wechselrichter integrierte Lösungen, die diese Regel erfüllen, zugelassen. Eine kommunikative Kopplung ist bei mehreren Erzeugungseinheiten mit integrierten NA-Schutz ab 13,8 kVA vorgeschrieben.
Ab 30 kVA ist nach 6.1 jedoch ein zentraler NA-Schutz vorgeschrieben. Unter 6.5.3 heißt es dann weiter: „Die Inselerkennung wird im zentralen NA-Schutz oder im integrierten NA-Schutz der Erzeugungseinheit realisiert. Ist in allen Erzeugungseinheiten einer Erzeugungsanlage eine Inselerkennung integriert, die auf den integrierten Kuppelschalter wirkt, kann –unabhängig von der Anlagenleistung – auf die Inselerkennung im zentralen NA-Schutz verzichtet werden.“ Trotzdem gilt der Satz davor, ein zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter ist ab 30 kVA (nur die Inselerkennung darf dezentral realisiert sein) vorgeschrieben.
Ich hoffe Eure Unklarheiten diesbezüglich beseitigt zu haben und sende sonnige Grüße aus Berlin.