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Photovoltaik - Mehrertrag oder Abweichungen der Ertragsdaten

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Eingestellt 20, Mai 2012 in Photovoltaik von Anonym

Wie hoch waren im Postleitzahlenbereich 53332 2011 mögliche Solarerträge?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt einen Anruf von Rheinenergie wo mir mitgeteilt wurde, daß meine Einspeisevergütung eingestellt würde. Als Grund gab man an, daß der Ertrag 2011 nicht pausibel zu der Sonnenscheindauer wäre, oder ob von mir eine Veränderung an der Anlage vorgenommen wurde, was jedoch nicht der Fall ist. Auf meine Frage, wie man zu solch einer Feststellung gekommen ist, teilte man mir mit, daß ein Wirtschaftsprüfer das auf der Grundlage einer Hochrechnung ermittelt hätte. Realistisch ist,daß der Ertrag 2011 ca. 300kWh höher lag als in den vergangenen Jahren. Die Anlage wird jährlich durch die Errichterfirma gewartet. Die Anlage wurde im Okt. 2007 in Betrieb genommen. Wirkleistung der Anlage 2,3 KW Modultyp Solar World SW 170 Erträge 2007 308 kWh 2008 2794 kWh 2009 2851 kWh 2010 2769 kWh 2011 3123 kWh Am 22.05.2012 will Vertreter von Rheinenergie Anlage besichtigen. Er ist weiter der Meinung, daß der hohe Ertrag auch ein Ablesefehler sein könnte, das konnte ich ihm aber nicht bestätigen. Daß von Rheinenergie eine Kontrolle der Anlage vornehmen will findet mein Verständnis, aber zu drohen, die Vergütung einzustellen, aufgrund der Hochrechnung eines Wirtschaftsprüfers, sofern das der wirkliche Grund ist, halte ich doch für recht unangemessen. Die Erträge im vergangenem Jahr zeigten in 6 Monaten Spitzenerträge gegenüber zurückliegenden Jahren. Wie geht man als Photovoltaikanlagenbetreiber mit solchen Angelegenheiten um. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß meine Unsatzsteuereklärung für 2011 im Moment dem Finanzamt Sankt Augustin vorliegt. Kann das ein Beweggrund sein, daß der Rheinenergie "Amtshilfe" leistet und die Anlage deshalb überprüft? Vom Finanzamt selbst habe ich keinen Hinweis auf eine notwendige Überprüfung erhalten. Für einen Hinweis von Ihrer Seite wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Roland Ermer Roland Ermer Kalkstr. 29 53332 Bornheim Tel. 02222/61604

   

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Beantwortet 31, Mai 2012 von Kerstin Watzke (84 Punkte)

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. betreut eine Solarstrom-Ertragsdatenbank, in die Solaranlagenbetreiber die monatlichen Stromerträge ihrer Photovoltaikanlagen eingeben können.
Diese werden nach Postleitzahlenbereichen sortiert in unterschiedlichen Übersichten veröffentlicht.

Die Ertragsdatenbank finden Sie hier:

http://www.pv-ertraege.de/pvdaten/sfvpv_main_entry.html

Für den Postleitzahlenbereich 53000 bis 53999 haben weit über 100 Anlagenbetreiber ihre Anlagenergebnisse eingegeben.

Für 2011 wurde ein regionaler Durchschnitts-Jahresertrag von 1005 kWh/kWp errechnet.
2010      881 kWh/kWp
2009      922 kWh/kWp
2008      914 kWh/kWp
2007      885 kWh/kWp

Wenn Sie 14 SolarWorld-Module mit einer Nennleistung von 170 Wp installiert haben, dann weißt Ihre PV-Anlage eine Gesamt-Nennleistung von 2,38 kWp auf. Für die von Ihnen u.g. Erträge ergibt sich dann folgendes Bild:
                   Ihr Gesamtertrag        kWh/kWp        
2011            3123 kWh                  1312 kWh/kWp  -> ~ 31 %
Mehrertrag im Vergleich zur SFV-Ertragsdatenbank
2010            2769 kWh                  1163 kWh/kWp  -> ~ 32 %
2009            2851 kWh                  1198 kWh/kWp  -> ~ 30 %
2008            2794 kWh                  1174 kWh/kWp  -> ~ 28 %

2007             308 kWh                   Inbetriebnahme im Oktober 2007


Ihre Anlage weist somit im Vergleich zu den in unserer Ertragsdatenbank gemeldeten PV-Anlagen durchschnittlich seit der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage einen deutlichen und gleichbleibenden Mehrertrag von ca. 30 % auf.

Wie dieser Mehrertrag Ihrer Solaranlage zustande kommt, kann ich nur spekulieren. Evtentuell wurden Ihnen, vielleicht auch nur versehentlich, Module mit einer größeren Nennleistung installiert. Ob besonders günstige örtliche Bedingungen einen Mehrertrag in dieser Größenordnung ermöglichen können, kann ich nicht beurteilen.  Letztendlich kann natürlich auch der geeichte Einspeisezähler fehlerhaft arbeiten.

Sie als Anlagenbetreiber müssen gewährleisten, dass durch geeignete Maßnahmen (z.B. Plombierung) keine Verfälschungen der Messergebnisse durch Veränderungen der Zusammenschaltung eichpflichtiger Geräte stattfinden können und Verfälschungen bzw. Manipulationsversuche am Messgerät erkennbar sind (siehe 5.3.3. der VDE-AR-N 4400). Ihr Netzbetreiber, die Rheinenergie, kann in Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der EEG-Anlage überprüfen, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Liegen während des Betriebs der PV-Anlage berechtigte Zweifel vor, dass ein Zähler keine hinreichend exakten Messergebnisse liefert, muss er überprüft werden. Die Kosten der Überprüfung / Eichung trägt der Anlagenbetreiber, sofern tatsächlich Ungenauigkeiten nachweisbar waren.

Eine Überprüfung Ihrer PV-Anlage bzw. des Zählers seitens des Netzbetreibers ist somit verständlich. Die Androhung der Einstellung der Zahlung der Einspeisevergütung ohne Überprüfung der Anlage, halte ich aber ebenfalls für ungerechtfertigt.

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