Ursache für zu geringe Erträge können sehr vielfältig sein: defekte Module, Problemen bei der Verkabelung, Verschattung, Wechselrichterfehler, Zähler u.a.m..
Wenn Mängel einer Solaranlage innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten und der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist, ist er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die Beseitigung verantwortlich. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass der Anlagenbetreiber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist seine Ansprüche geltend macht. Normalerweise beträgt sie 2 Jahre.
Nach Ablauf der Gewährleistung könnten ggf. freiwillige Garantien vom Installateur oder der Hersteller greifen. Die Erfahrung von Rechtsexperten zeigt aber, dass nur in ganz bestimmten Fällen ein geringer finanzieller Ausgleich möglich ist. Deshalb wird von ihnen empfohlen, vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist die Anlage durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Es entstehen dann natürlich noch Kosten.
Ob und welche Rechte man ggf. nach Ablauf der Gewährleistungfrist gegenüber dem Installateur geltend machen kann ist mit einem Anwalt zu klären. Ein Fachanwalt für Energierecht ist meines Erachtens nicht zwingende notwendig, da es sich eher um den Themenbereich Vertragsrecht handelt. Es ist aber sicher sehr hilfreich, wenn der gewünschte Anwalt sich in der Thematik Photovoltaik gut auskennt.
Anlagenbetreiber können sich für die Suche nach einen Fachanwalt für Energierecht auch an den SFV wenden.