Wie hoch waren im Postleitzahlenbereich 53332 2011 mögliche Solarerträge?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt einen Anruf von Rheinenergie wo mir mitgeteilt wurde, daß meine Einspeisevergütung eingestellt würde.
Als Grund gab man an, daß der Ertrag 2011 nicht pausibel
zu der Sonnenscheindauer wäre, oder ob von mir eine Veränderung an der Anlage vorgenommen wurde, was jedoch nicht der Fall ist. Auf meine Frage, wie man zu solch einer Feststellung gekommen ist, teilte man mir mit, daß ein Wirtschaftsprüfer das auf der Grundlage einer Hochrechnung ermittelt hätte. Realistisch ist,daß der Ertrag 2011 ca. 300kWh höher lag als in den vergangenen Jahren. Die Anlage wird jährlich durch die Errichterfirma gewartet. Die Anlage wurde im Okt. 2007 in Betrieb genommen.
Wirkleistung der Anlage 2,3 KW
Modultyp Solar World SW 170
Erträge 2007 308 kWh
2008 2794 kWh
2009 2851 kWh
2010 2769 kWh
2011 3123 kWh
Am 22.05.2012 will Vertreter von Rheinenergie Anlage besichtigen. Er ist weiter der Meinung, daß der hohe Ertrag
auch ein Ablesefehler sein könnte, das konnte ich ihm aber nicht bestätigen.
Daß von Rheinenergie eine Kontrolle der Anlage vornehmen will findet mein Verständnis, aber zu drohen, die Vergütung einzustellen, aufgrund der Hochrechnung eines Wirtschaftsprüfers, sofern das der wirkliche Grund ist, halte ich doch für recht unangemessen.
Die Erträge im vergangenem Jahr zeigten in 6 Monaten Spitzenerträge gegenüber zurückliegenden Jahren.
Wie geht man als Photovoltaikanlagenbetreiber mit solchen
Angelegenheiten um. Ich möchte noch darauf hinweisen,
daß meine Unsatzsteuereklärung für 2011 im Moment dem
Finanzamt Sankt Augustin vorliegt. Kann das ein Beweggrund
sein, daß der Rheinenergie "Amtshilfe" leistet und die Anlage deshalb überprüft? Vom Finanzamt selbst habe ich keinen Hinweis auf eine notwendige Überprüfung erhalten.
Für einen Hinweis von Ihrer Seite wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Ermer
Roland Ermer
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53332 Bornheim
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