Hallo Niederrheiner,
ohje... mal ab davon, dass hier ein Missverständnis zwischen "Begrenzung der Einspeiseleistung" und "Begrenzung der Leistung" vermutlich vorliegt, obliegt dem Netzbetreiber die Festlegung der TAB (TechnischenAnschlussBedingungen). Da ich die lokalen TAB nicht kenne, kann dazu natürlich keine konkrete Aussage getroffen werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob der WR wirklich in seiner maximalen Leistungsabgabe auf 70% gestellt wurde, oder eben nur auf 70% max. Netzeinspeiseleistung. Auch denkbar, dass sich der Elektriker missverständlich ausgedrückt hat.
Aber zur einfachen Kontrolle:
Wenn der WR mehr Leistung als 70% erzeugen kann, und das auch tut, dann dürfte eine Netzeinspeisebegrenzung vorliegen.
Wenn der WR wirklich nur maximal 70% der Leistung abgibt (auch mal kurz richtig viel Strom verbrauchen zur Kontrolle), ist die Annahme einer Drosselung auf 70% berechtigt.
In beiden Fällen lohnt es sich, sich nochmal mit den TAB auseinanderzusetzen. Meist ist in Deutschland üblich nur die maximale Netzeinspeisung auf 70% zu begrenzen.
Sonnige Grüße,
MS