So wie die Frage gestellt ist, ist es DOCH möglich: Wenn das Mietshaus sozusagen nur die Unterkonstruktion ist, auf dem die Anlage installiert wird, der elektrische Anschluss jedoch über eine Leitung ins Hausnetz des Wohnhauses geschieht, werden die beiden getrennten Netzanschlüsse von Mietshaus und Wohnhaus nicht verbunden, sondern nur der Netzanschluss des Wohnhauses genutzt. Das ist möglich und zulässig.
Nicht möglich wäre die Photovoltaikanlagen mit der Elektroinstallation des Mietshauses und gleichzeitig des Wohnhauses zu verbinden.