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Zeitraum zum Erhalt der Einspeisevergütung

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Eingestellt 27, Apr 2012 in Photovoltaik von Anonym

Bis zu welchem jährlichen Zeitpunkt muß der Netzbetreiber den eingespeisten PV-Strom vergüten?

Es ist mittlerweile Anfang Mai. Die Zählerstände wurden dem Netzbetreiber Anfang Januar durch eine von mir erstellte Rechnung mitgeteilt und er hat auch die Zählerstände durch eine von ihm beauftragte Firma ablesen lassen. Bisher wurde der ausstehende Endbetrag der Einspreisevergütung abzüglich der Abschlagszahlungen nicht bezahlt. Ich habe nun einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.

   

2 Antworten

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Beantwortet 4, Mai 2012 von Jörg Wedler (247 Punkte)

Hier haben viele Investoren an den verschiedensten Standorten in Deutschland, ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Meines Kenntnisstandes nach, sind Differenzzeiten bis 8 Monaten, keine Seltenheit. Hier hilft nur der unermüdliche Druck und gegebenenfalls, anwaltliche Hilfe, bei Nichtreaktion. Manche Netzbetreiber berufen sich auf die benötigte Zeit, um den Einspeiser in den ordnungsgemäßen Abrechnungsturnus per EDV einzupflegen. Wenn dies endlich mal passiert ist, erhalten die Betreiber in der Regel auch innerhalb 14 Tagen nach Zählerstandsübermittlung, oder Ablesung, dann ihre Abrechnungen, bis zum erfolgten Stichtag.

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Beantwortet 8, Mai 2012 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Wenn noch keine geregelte Bezahlung des Solarstroms durch den Netzbetreiber erfolgt, dann sollten Sie dem Netzbetreiber in der Tat eine Rechnung über den bis dahin gelieferten Solarstrom stellen.

Ein kostenloses Programm zur Erstellung einer Rechnung finden Sie unter http://www.sfv.de/rechner-eeg-verguetung/pv-verguetungsrechner.html.

In der Rechnung sollte eine Zahlungsfrist (z.B. von 14 Tagen) aufgezeigt werden. Sollte der Netzbetreiber dennoch nicht zahlen, so können Sie beim Amtsgericht 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Netzbetreibereinen Mahnbescheid auf den Weg bringen.

Das Formblatt zum Mahnbescheid kann man selber ausfüllen oder durch einen Rechtsanwalt ausfüllen lassen. Nach Bezahlung der Gerichtskosten (in Abhängigkeit zum Mahnbetrag, z.B. Bsp. 23,- Euro bei Mahnbetrag bis
600,- Euro) übernimmt das Gericht die Zustellung an den Netzbetreiber und informiert Sie postalisch über das Zustellungsdatum.

Die Gerichtskosten werden dem Mahnbetrag automatisch zugeschlagen, diese bekommen sie also bei erfolgreichem Mahnverfahren wieder zurück.

Nun gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Der Netzbetreiber zahlt den Mahnbetrag plus Gerichtskosten.

2. Wenn der Netzbetreiber gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, kann auf Antrag des Einspeisers ein gerichtliches Verfahren folgen.

3. Wenn der Netzbetreiber 14 Tage nach Zustellung keinen Widerspruch einlegt und auch nicht zahlt, kann der Einspeiser einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn dann nach weiteren zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides kein Einspruch eingelegt wird, kann der Einspeiser über den Gerichtsvollzieher eine Vollstreckung veranlassen.

4. Wenn gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt wird, geht das Verfahren in ein streitiges über.

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