Effizienzverbesserung, Photovoltaik, 2. Inbetriebnahme Gebühr des Strom Netzbetreibers unrechtmäßig?
Am 4.5.2011 erfolgte der Neuanschluss der PV Anlage mit 4,9 kWp.
Am 30.08.2011 kamen 0,76 kWp dazu. Für diese Effizienzverbesserung bis zur max. Wechselrichter Leistung kassiert ein Strom Netzbetreiber eine zweite Inbetriebnahme Gebühr. Im selben Bundesland kassiert ein anderer Strom Netzbetreiber auch mit Monopol nichts.
Am 30.08.2011 war vom Netzbetreiber niemand anwesend. Die Module wurden vom konzessionierten Elektrounternehmen nur angesteckt und es funktionierte. Es war überhaupt keine Änderung erforderlich. Die überraschende Inbetriebnahme Gebühr benötigt eine zusätzliche Amortisationszeit von 1,5 Jahren und verursacht zusätzliche Verluste.
Überschusslieferung ins öffentliche Stromnetz.
Was ist nun richtig?