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Inbetriebnahmegebühr durch den Netzbetreiber

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Eingestellt 2, Jan 2013 in Photovoltaik von Anonym

Effizienzverbesserung, Photovoltaik, 2. Inbetriebnahme Gebühr des Strom Netzbetreibers unrechtmäßig?

Am 4.5.2011 erfolgte der Neuanschluss der PV Anlage mit 4,9 kWp. Am 30.08.2011 kamen 0,76 kWp dazu. Für diese Effizienzverbesserung bis zur max. Wechselrichter Leistung kassiert ein Strom Netzbetreiber eine zweite Inbetriebnahme Gebühr. Im selben Bundesland kassiert ein anderer Strom Netzbetreiber auch mit Monopol nichts. Am 30.08.2011 war vom Netzbetreiber niemand anwesend. Die Module wurden vom konzessionierten Elektrounternehmen nur angesteckt und es funktionierte. Es war überhaupt keine Änderung erforderlich. Die überraschende Inbetriebnahme Gebühr benötigt eine zusätzliche Amortisationszeit von 1,5 Jahren und verursacht zusätzliche Verluste. Überschusslieferung ins öffentliche Stromnetz. Was ist nun richtig?

   

1 Antwort

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Beantwortet 11, Jan 2013 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Nach unserer Rechtsauffassung darf nur dann eine Inbetriebnahmegebühr durch den Netzbetreiber erhoben werden, wenn eine nachweisbare Leistung erbracht wurde.
Sofern der Anlagenbetreiber die Rechnung noch nicht oder nur unter Vorbehalt beglichen hat, könnte er Widerspruch gegen die Rechnungstellung einlegen und den Netzbetreiber auffordern, die Leistungsinhalte der erhobenen Inbetriebnahmegebühr darzulegen.

Wenn das Elektrounternehmen eine Konzession besaß, den Anschluss der Anlage durchzuführen, so muss der Anlagenbetreiber allenfalls diese Leistung bezahlen. Eine doppelte Rechnungsstellung ist abzulehnen.

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