Liebe Nutzer des top50-solar-Forums,
ich habe Heute in einem Newsletter eine Berechnung eines Speicherherstellers gelesen, die ich gerne kommentieren möchte. Hier der Ausschnitt aus der Pressemeldung:
Außerhalb des KfW Programms liegt die Abregelung der Einspeisung (Stromverkauf ins Netz) bei 70%, innerhalb des KfW Programms seit 1. März 2016 bei 50%. Konkret liegt der Unterschied von 20% über 20 Jahre bei einer 8kW Anlage (Beispiel 8000kWh Ertrag pro Jahr) somit bei 0,2*20*8000=32000kWh bzw. bei einer Einspeisevergütung von 0,126€/kWh bei 4032€.
Bei dieser Berechnung wir unterstellt, dass während der gesamten Betriebszeit der PV-Anlage mit Speichersystem der Ertrag um 20% reduziert wird. An diesem Berechnungsbeispiel sind mehrere Fakten nicht berücksichtig:
1.) Die Begrenzung auf 50% greift nur dann, wenn die PV-Anlage mit mehr als 50% der Modulleistung läuft.
2.) Die Begrenzung bezieht sich auf die Einspeisung, was bedeutet dass der Verbrauch im Gebäude dynamisch berücksichtigt werden kann
3.) Bei intelligenten Speichersystemen wird nicht sofort bei Beginn der Erzeugung geladen sondern abhängig von der Wetterprognose die Ladung in den Zeitrahmen verschoben, in dem sonst eventuell abgeregelt werden müsste.
Fazit: Die Verluste durch die 50%-Begrenzung nach dem KfW-Programm 275 sind deutlich geringer wie in dem Berechnungsbeispiel des Speicherherstellers. Außerdem können durch intelligentes Last- und Lademanagement die Verluste nahezu auf Null reduziert werden. Ich finde es einfach schade, dass sich durch solche Meldungen viele Nutzer verunsichert fühlen. Vor allem, da mir der Hersteller und dessen System eigentlich als kompetenter Hersteller mit professionellen Produkten bekannt ist.