Hallo,
sollte der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung im Sommer den Bundestag passieren, wird zum 1.1.2017 der Rollout für Anlagenbetreiber starten. Man beginnt mit Bestandsanlagen einer Größe von 7-100 kW. Die dort vorhandenen, teilweise privaten Arbeitszähler sollen schrittweise durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Die Kosten, die über Preisobergrenzen eingeschränkt sein sollen, trägt der Anlagenbetreiber:
7 - 15 kW: max. 100 €/a brutto pro Zählpunkt
15 - 30 kW: max. 130 €/a brutto pro Zählpunkt
30 - 50 kW: max. 170 €/a brutto pro Zählpunkt
50 - 100 kW: max. 200 €/a brutto pro Zählpunkt
Geplant ist, die Anlagenbetreiber jeweils schriftlich zum Austausch aufzufordern.
Zur Abrechnung der Stromerträge bei Neuanlagen sollen ebenso intelligente Messsysteme verbaut werden.