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Smart Meter: Wird es in Zukunft wirklich Pflicht sich einen neuen Stromzähler einbauen zu lassen?

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Eingestellt 21, Mär 2016 in Energiewende von Anonym

Muss man diesen bezahlen? Wird damit mein Verhalten überwacht?

   

3 Antworten

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Beantwortet 23, Mär 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo,

sollte der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung im Sommer den Bundestag passieren, wird zum 1.1.2017 der Rollout für Anlagenbetreiber starten. Man beginnt mit Bestandsanlagen einer Größe von 7-100 kW. Die dort vorhandenen, teilweise privaten Arbeitszähler sollen schrittweise durch intelligente Messsysteme ersetzt werden. Die Kosten, die über Preisobergrenzen eingeschränkt sein sollen, trägt der Anlagenbetreiber:
7 - 15 kW: max. 100 €/a brutto pro Zählpunkt
15 - 30 kW: max. 130 €/a brutto pro Zählpunkt
30 - 50 kW: max. 170 €/a brutto pro Zählpunkt
50 - 100 kW: max. 200 €/a brutto pro Zählpunkt

Geplant ist, die Anlagenbetreiber jeweils schriftlich zum Austausch aufzufordern.

Zur Abrechnung der Stromerträge bei Neuanlagen sollen ebenso intelligente Messsysteme verbaut werden.


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Beantwortet 22, Mär 2016 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)

Hallo Anonym,

es gibt zumindest einen Gesetzesentwurf, der bis Mai 2016 verabschiedet werden soll. Details zu Smart Metern sind hier zu finden:

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Netze-und-Netzausbau/intelligente-messsysteme.html

Wobei die Smart-Meter-Zukunft nur die Umsetzung einer EU-Vorgabe ist. Die EU-Richtlinie gibt eigentlich vor, dass bis 2020 80% der Kunden über einen Smart Meter verfügen sollen.

Kommentiert 31, Mär 2016 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Bearbeitet 31, Mär 2016 von Susanne Jung
Hallo Herr Geckler,

auch wenn das geplante Messstellenbetriebsgesetz "nur die Umsetzung einer EU-Vorgabe" sein soll, werden schon jetzt zahlreiche Schwachstellen und Problemlagen offensichtlich, z.B.:

- Kostenunsicherheiten bei der Umrüstung: Sind die festgeschriebenen Preisobergrenzen realistisch und einzuhalten? Welche Messeinrichtungen zur Abrechnung des (vergüteten) Eigenverbrauchs dürfen zukünftig noch genutzt werden?

- Wie hoch dürfen die Zusatzkosten der Abregeleinrichtungen nach § 9 EEG (Steuerbox) sein, die NICHT Bestandteil der intelligenten Messsysteme sind? Soll es auch hier Preisobergrenzen geben?

- Bestandsschutzfragen: Auch private, noch funktionierende Zähleinrichtungen und Rundsteuereinrichtungen sollen ab 1.1.2017 ausgewechselt werden. Dies ist ein massiver Eingriff in die Wirtschaftlichkeit von bestehenden EE-Anlagen. Sollte man hier nicht Protest anmelden?

- Fragestellungen zur Neuordnung der Zuständigkeiten:
Wer darf zukünftig Messstellenbetreiber sein? Kommen privatrechtliche Akteure noch zum Zug?

- Zahlreiche Fragen zu neuen Bürokratievorgaben und Vertragspflichten: Betreiber von EE-Anlagen müssen sich zukünftig mit dem EEG (aktuell insges. 104 Paragrafen zzgl. Anlagen), den zahlreichen Verordnungen und dem MsbG (aktuell insges. 77 Paragrafen zzgl. Anlagen) vertraut machen.

UND (am wichtigsten!)

- Über das zukünftige "Disconnect Relay" sollen Verbraucher und Erzeuger zukünftig zentral (ab)regelbar werden. Wie sieht es mit der Datensicherheit aus? Sind digitale Schwachstellen und Bedrohungslagen komplett auszuschließen? Hierzu interessant ist u.a. der Vortrag von Tomi Engel, DGS - "Das Smart Grid im Zeitalter des Cyberwar" unter

Beste Grüße
Susanne Jung
SFV
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Beantwortet 8, Nov 2016 von Daniel (33 Punkte)

Die Bundesregierung hat die Pflicht für den Einbau von Smart Meter beschlossen. Diese sollen Schrittweise in Unternehmen und Haushalte eingebaut werden. Die ersten sind gewerbliche Großkunden und ab den Jahr 2020 sind auch deutsche Haushalte dran. Zunächst wird es in Haushalte mit einen jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh Pflicht sein, danach auch für Haushalte mit einen niedrigeren Verbrauch.

https://www.smart-cost.de/energiespartipps/smart-meter/

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