Diese Frage ist nicht in Kürze zu beantworten, da die Vergütung in den letzten Jahren mehrfach nach unten angepasst wurde und sich weiterhin alle 3 Monate in Abhängigkeit der Anzahl der Anträge verändert. Da das Genehmigungsverfahren hier sehr aufwendig, teuer und risikoreich ist, muss dies mit in die Betrachtung einfließen.
Die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen wurde seit September 2008 in mehrern Schritten stark abgesenkt. Während die Anlagen, die noch bis zum 28.9.2008 in Betrieb gegangen sind eine sehr atraktive Vergütung von ca. 44 cent/kWh über 25 Jahre erhalten haben (Dächer wie Freiflächen), erhalten Dachanlagen seit dem Frühjahr 2011 nur noch ca. 20 Cent/kWh und Freiflächenanlagen gar nur noch 13,5 Cent/kWh. Zwischen 2008 und Anfang 2011 lag die Vergütung um die 25 für Freiflächen und um die 30 Cent/kWh für Dachanlagen. Nach wie vor gibt es Unterschiede für Anlagen bis 20KW und darüber. Bei Anlagen ab 20 kW gibt es bei der Vergütung nur noch die Unterscheidung ob es sich um Aufdach- oder Freiflägenanlagen handelt. Jedoch hat man die Möglichkeit Anlagen bis 100 kW an das Niederspannungsnetz anzuschließen und erspart sich dadurch die Kosten für einen Transformator. Als weitere unsinnige Hürde für die Photovoltaik wurde eingeführt, daß bei Aufdachanlagen ein bestehender Stromanschlussvertrag bestehen muss, der mindestens 25% der PV-Anlagenleistung vorweisen muss (bspw. Aufdachanlage 400 kW, Stromvertrag des Hallenbesitzers mind. 100 kW).
Allerdings ist die Leistung der zu installierenden Anlagen in Spanien begrenzt. Pro Quartal werden ca. 40 MW für Freiflächenanlagen und ca. 50 MW für Dachanlagen bewilligt. Die Warteliste wird zentral in Madrid geführt und ist erfahrungsgemäß relativ lange (bisher ca. 3 Jahre für Freiflächen und 6 Monate für Dachanlagen). Sofern eine Warteliste besteht und nicht alle Anlagen eine Zuteilung erhalten (wie es bislang immer war), sinkt die Vergütung pro Quartal um 2,5 bis 4%.
Zudem bedarf es einer ca. 1 bis 3 jährigen Entwicklungsarbeit um alle Genehmigungen zu erlangen, die Voraussetzung sind um sich in der Warteliste einschreiben zu können. Zu Beginn der Projektentwicklung muss eine Bürgschaft in Höhe von 500€/kWp hinterlegt werden um den Einspeisepunkt beim Energieversorger beantragen zu dürfen; die Bürgschaft wird erst nach Inbetriebnahme der Anlage wieder freigegeben. Dies sind nur ein paar "Probleme" mit denen die Solarbranche hier zu kämpfen hat und zeigt in aller Kürze, daß das Verfahren nicht mit Deutschland zu vergleichen ist.
Es ist damit zu rechnen, daß sich die Warteliste für Freiflächenanlagen aufgrund der nun geltenden Vergütung von 13,5 cent/kWh stark verkürzen wird. Wird die Vergütung einem Projekt zugeteilt, verbleiben 12 Monate um die Anlage zu bauen, in Betrieb zu nehmen und anschließend das ca. 2 bis 3 Monate dauernde Zulassungsverfahren abzuschließen.
Allerdings gibt es auch positive Dinge, die unter Umständen den Entwicklungsaufwand und das finanzielle Risiko rechtfertigen:
- Die Stromproduktion liegt um ca. 50% höher als in Deutschland; in Südspanien um die 1.500 kWh/kwp.
- Die Vergütungszeit liegt bei 25 Jahren ab Inbetriebnahme
- Die Höhe der Vergütung von bestehenden Anlagen ist indirekt am Strompreis gekoppelt; dadurch ist die Vergütung von Altanlagen in den letzten Jahren um jeweils ca. 2 bis 4% gestiegen.