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Was tun, wenn festgestellt, dass Photovoltaik Module keine gültige CE-Zertifizierung haben?

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Eingestellt 18, Dez 2015 in Photovoltaik von Mr.Sun

Ein Gutachter hat festgestellt, das einige meiner Module keine gültige CE-Zerifizierung haben, obwohl das Label vorhanden ist. Es sind andere Komponeneten verbaut als in der CE angegeben. Die Module sind nicht defekt und arbeiten einwandfrei. Es heißt, sie dürften aus Sicherheitsgründen nicht weiter betrieben werden. Was tun? Ist das Modul im Sinne des EEG defekt und darf es getauscht werden?  

   
Kommentiert 3, Feb 2016 von Emanuel Saß (40 Punkte)
Aus Wikipedia:
"Die CE-Kennzeichnung ist kein (Prüf-)„Siegel“, sondern ein Verwaltungszeichen, das die Freiverkehrsfähigkeit entsprechend gekennzeichneter Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt." Welche in der CE nicht angegebenen Komponenten sind denn verbaut? CE beinhaltet keine "richtige" Materialliste...

1 Antwort

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Beantwortet 18, Dez 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Hallo Mr. Sun,

wenn die Module aus Sicherheitsgründen nicht weiter betrieben werden dürfen, sind sie als "defekt" einzustufen.

Die Clearingstelle EEG schreibt im Hinweisverfahren 2015/7 "Ersetzen von PV" (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2015/7) dazu:

"Ein technischer Defekt liegt ebenfalls vor, wenn das Modul nach dessen Netzanschluss Eigenschaften aufweist, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können (Rn. 21f.). "


Kommentiert 18, Dez 2015 von Mr. Sun (10 Punkte)
nun liest man unter RN 34:
"Im Fall von Sicherheitsmängeln, die einen technischen Defekt i. S. d. PV-Austauschregelung darstellen, sprechen zudem Sinn und Zweck der Regelung dafür, dass zum Zeitpunkt des Netzanschlusses die Module noch keine Sicherheitsmängel aufgewiesen haben, mithin, die PV-Module den einschlägigen technischen Regelwerken entsprochen haben müssen. ........."

Wäre das hier der Fall? Die Module wurden ja schon mit diesem Mängel geliefert.
Darf ich unter diesem Umständen auch austauschen?
Die Anlage läuft z.Z. optimal.
Kann ich diese Sicherheitsmängel auch in Kauf nehmen, zumal nur falsche Zelltypen verbaut wurden?

Gruß
Mr. Sun
Kommentiert 22, Dez 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Hallo,
die von Ihnen zitierte Randnummer aus dem Hinweis 2015/7 ist in der Tat wesentlich.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die Clearingstelle EEG.
Kommentiert 11, Jan 2016 von Hans S. Reip (48 Punkte)
Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob die Module von Anfang an defekt waren, also mangelhaft oder später defekt gegangen sind. Ein Mangel liegt immer schon zum Kaufzeitpunkt vor, auch wenn man häufig den Mangel nicht erkennen kann (z.B. fehlerhafte Laminierung, falsche Anschlusskästen ...). Als Mangel fehlt auch die fehlende Zertifizierung, soweit diese rechtlich notwendig ist. Ohne CE-Prüfung dürfen elektrotechnische Produkte in Deutschland nicht an Endverbraucher verkauft werden. Damit wären die Module mangelhaft. Produkte mit fehlender CE-Kennzeichnung dürfen aber durchaus eingesetzt werden, insbesondere im gewerblichen Bereich.  Es besteht nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko, nur weil die Kennzeichnung fehlt oder fehlerhaft ist. Insoweit liegt aber der Beurteilungsspielraum beim Anlagenbetreiber. Er kann entscheiden, ob das Modul tatsächlich kaputt ist. Dabei darf er durchaus risikobelastete Anlagenteile austauschen, wenn z.B. ein Brand drohen könnte. Er darf seine defekten Module aber nur durch gleichwertige Module, also mit gleicher Leistung ersetzen!

Fazit: Wenn Sie also denken, dass von den Modulen ohne CE-Kennzeichnung ein Risiko für Ihre Anlage ausgeht, können Sie diese als defekt betrachten und austauschen. Wenn kein relevantes Risiko besteht, dann lassen Sie die Module in der Anlage. Durch den Austausch haben Sie dann ja keinen Vorteil.

VG, Rechtsanwalt Dr. Hans S. Reip
www.NewEnergy-Law.de
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