Hallo Mr. Sun,
wenn die Module aus Sicherheitsgründen nicht weiter betrieben werden dürfen, sind sie als "defekt" einzustufen.
Die Clearingstelle EEG schreibt im Hinweisverfahren 2015/7 "Ersetzen von PV" (siehe https://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2015/7) dazu:
"Ein technischer Defekt liegt ebenfalls vor, wenn das Modul nach dessen Netzanschluss Eigenschaften aufweist, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können (Rn. 21f.). "