Firmenverzeichnis Experts Preisvergleich

Wie geschieht die Aufteilung eingespeister kWh Werte bei unterschiedlichen Einspeisevergütungen zweier Anlagen?

0 Punkte
2,613 Aufrufe

3 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 27, Jul 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Die Einspeisevergütung wird in Abhängigkeit zur Leistung der jeweiligen Einzelanlage berechnet:

Sie basiert auf § 32 (3) EEG 2014:
"Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall ist für die Berechnung der Förderung vorbehaltlich des Absatzes 1 die installierte Leistung jeder einzelnen Anlage maßgeblich."

Beispiel:

  • Erfassung der gesamt erzeugten Strommenge am Einspeisezähler (hier 7.000 kWh/a)
  • rechnerische Ermittlung des Eigenverbrauchs durch Ereugungszähler minus Einspeisezähler (hier 3000 kWh/a)
  • Anlage 1:  5 kW, Inbetriebsetzung 1.3.2012, rechnerisch ermittelt: 3500 kWh/a ins Netz eingespeist, 1500 kWh/a eigenverbraucht
  • Anlage 2: 5 kW, Inbetriebsetzung 1.7.2014, rechnerisch ermittelt:  3500 kWh/a ins Netz eingespeist, 1500 kWh/a eigenverbraucht

Abrechnung Netzeinspeisung Netto: (3500 kWh * 19,5 Ct/KWh)  + (3500 kWh * 12,88 Ct/kWh)
Abrechnung Eigenverbrauch aus Anlage 1 Netto: 1.500 kWh * 8,05 Ct/kWh
Abrechnung Eigenverbrauch aus Anlage 2: keine Eigenverbrauchsvergütung





0 Punkte
Beantwortet 27, Jul 2015 von Jens Schöngarth (32 Punkte)

Hallo und Guten Morgen aus Sachsen-Anhalt.


Für jede Anlage gibt es einen separaten Zähler.

Ich habe zwei Anlagen jeweils mit Eigenverbrauch in Betrieb.

1. Anlage wurde 2011 in Betrieb genommen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch eine Vergütung  für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. Also Erstausrüstung im Zählerschrank: 

- ein Zweiwegezähler für Strombezug und Stromverkauf ( Einspeisung)

- ein Generatorzähler für die gesamt erzeugte Strommenge

- der Selbstverbrauch ergibt sich dann aus der Differenz zwischen Generatorzähler und Verkauf


2. Anlage ist BJ 07/2014, also ohne Vergütung für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. 

- ein Differenzzähler, der die Menge an Strom zählt, welche von der zweiten PVA direkt ins Netz abgegeben wird

- ein separater Generatorzähler wurde vom EVU nicht vorgeschrieben, aber aus persönlichen Gründen und zur Kontrolle installiert

Im Endeffekt laufen beide Anlagen zur Einspeisung über den gleichen Zweiwegezähler und werden nur über den Differenzzähler der zweiten Anlage abrechnungstechnisch getrennt.


Das ganze läuft bei mir über e-on in Sachsen-Anhalt und kann in anderen Bundesländer oder bei anderen EVU's komplett anders ausschauen. Am besten mit dem Solateur oder dem mit der Zählerinstallation beauftragten Elektriker sprechen. Die kümmern sich dann auch um die Forderungen des EVU.

image

Unten links: Zweiwegezähler 

Oben links: Generatorzähler 1. PVA 

Unten rechtes: Differenzzähler für eingespeisten Strom der zweiten PVA 

Oben rechts: Generatorzähler der 2. PVA ( aus persönlichen Gründen installiert)

Eventuell kann auch etwas zusammengefasst werden, denn der Zweiwegezähler hat bei mir insgesamt 5 Zählwerke, welche aber wohl nur für unterschiedliche Tarife vorgesehen sind. Hier hilft vielleicht eine Frage an den Installateur, was ich aus Unwissenheit versäumt habe.

0 Punkte
Beantwortet 27, Jul 2015 von Martin Schorlies (950 Punkte)

Hallo Anonym, 


solange Sie über keinen geeichten Zähler verfügen wird in der Regel eine Aufteilung in den Verhältnissen der Generatorgrößen zu einanader vorgenommen. Also z.B. für eine 10 kWp- und eine 5 kWp-Anlage mit 10/15 und 5/15 des Gesamterttages.


MfG.

Kommentiert 27, Jul 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Diese Messart nennt sich bei uns "Fall 4 Messung", z.Bsp. bei PV mit Überschuss + BHKW mit Überschuss. Da ist der 4. (Erzeugung 2. Erzeugungsanlage) Zähler Pflicht. Bei PV unter 10 kW darf der natürlich entfallen.

mfg  tugu
Stellen Sie Ihre eigene Frage:

 

...