Wenn Sie mit EG-Rechtskonform die Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) meinen, könnte Ihnen ggf. die Empfehlung der Clearingstelle EEG weiterhelfen:
Empfehlung 2012/6: Abschlagszahlung nach dem EEG 2012
https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2012-6_Empfehlung.pdf
"Der Abschlag nach § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 ist in dem auf die vergütungsfähige Stromerzeugung folgenden Monat zu zahlen. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 im Folgemonat fällig werden, ist dabei nicht durch Gesetzesauslegung bestimmbar (s. Abschnitt 3.1). Die Clearingstelle EEG empfiehlt Netzbetreibern, die Abschläge bis zum 15. des auf die Einspeisung folgenden Kalendermonats an die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber zu zahlen (s. Abschnitt 3.2)"