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EG-Recht über Auszahlung von Altanlagen, ist die Auszahlung in der Mitte des Folgemonats rechtskonform?

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Eingestellt 7, Jul 2015 in Photovoltaik von Wilfried Becker

Ist es EG-Rechtskonform, dass man bei einer Altanlage anstatt am Ende des Monats erst in der Mitte des Folgemonats vom EVU ausbezahlt wird?

   

1 Antwort

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Beantwortet 15, Jul 2015 von Susanne Jung (1,633 Punkte)

Wenn Sie mit EG-Rechtskonform die Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) meinen, könnte Ihnen ggf. die Empfehlung der Clearingstelle EEG weiterhelfen:

Empfehlung 2012/6: Abschlagszahlung nach dem EEG 2012

https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2012-6_Empfehlung.pdf

"Der Abschlag nach § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 ist in dem auf die vergütungsfähige Stromerzeugung folgenden Monat zu zahlen. Ein konkreter Zeitpunkt, zu dem die Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 im Folgemonat fällig werden, ist dabei nicht durch Gesetzesauslegung bestimmbar (s. Abschnitt 3.1). Die Clearingstelle EEG empfiehlt Netzbetreibern, die Abschläge bis zum 15. des auf die Einspeisung folgenden Kalendermonats an die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber zu zahlen (s. Abschnitt 3.2)"

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