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Wie ist eine Photovoltaik-Anlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzuordnen?

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Eingestellt 15, Mai 2015 in Photovoltaik von Anonym

Ich bin ein Wohnungs-Eigentümer in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) mit mehren Reihenhäusern. Für die Zustimmung der WEG ist es nicht unerheblich, ob die Installation der PV-Anlage auf "meiner" Dachfläche (Gemeinschaftseigentum) als

1. bauliche Veränderung (=100% Zustimmung aller Eigentümer!!!)

2. als Modernisierung o.ä (=75% Zustimmung)

anzusehen ist. Die Rechtssprechung in jüngster Zeit wurde diesbezüglich hoffentlich etwas gelockert.

   

2 Antworten

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Beantwortet 19, Mai 2015 von Martin Schorlies (950 Punkte)

Hallo Anonym,

auch wenn eine PV-Anlage modern sein mag, stellt diese eine bauliche Veränderung dar, zumal sich am Wohnnutzen oder Wohnkomfort nichts ändern wird. Wenn die Anlage Bestandteil  der Heizung  wäre, dann gehörte diese eben auch zur modernisierten Heizanlage.

Ich bin mir sicher, dass diese Frage in diversen Ausprägungen für lange Gespräche unter Juristen führen würde. Alternativ böte sich evtl. die Möglichkeit wenn eine PV-Genossenschaft eine Dachfläche der WEG pachtete... 


MfG 

Martin Schorlies 


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Beantwortet 17, Mai 2015 von Solarhanf2015 (13 Punkte)

Das wüsste ich auch gerne - ich habe das gleiche Problem

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