Ich bin ein Wohnungs-Eigentümer in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) mit mehren Reihenhäusern. Für die Zustimmung der WEG ist es nicht unerheblich, ob die Installation der PV-Anlage auf "meiner" Dachfläche (Gemeinschaftseigentum) als
1. bauliche Veränderung (=100% Zustimmung aller Eigentümer!!!)
2. als Modernisierung o.ä (=75% Zustimmung)
anzusehen ist. Die Rechtssprechung in jüngster Zeit wurde diesbezüglich hoffentlich etwas gelockert.