Sehr geehrter Herr Elsner
Als sog. PV-Gutachter sollten Sie kein Geschäft mit der Angst machen - insbesondere wenn Ihre Lösung die Sie verkaufen keine tatsächliche Lösung für den Anlageneigentümer ist.
Seit 1999 beschäftige ich mich aktiv mit dem Thema schadensfreie und werterhaltende Reinigung. Seit 2007 biete ich die Reinigung von PV-Modulen als Inhaber der Ökologischen Solarreinigung an.
1.
Ihre reisserische Behauptung man würde durch die Reinigung von PV-Modulen die Gewährleistung per se verlieren ist falsch.
Mit den Reinigungshinweisen im Produktdatenblatt handelt es sich lediglich um Hinweise für die richtige Reinigung. Wenn Sie (wie in Ihrem Beispiel) das weiche Tuch verwenden und gerade deshalb die Glasoberfläche durch die Reinigung von scharfkantigen Stäuben verletzen, stehen Sie dennoch in der Verantwortung für die von Ihnen verursachten Bearbeitungsschäden. Und das ist richtig so!
Die Reinigungsproblematik ist jedoch wesentlich komplexer als von Ihnen dargestellt und reduziert sicht nicht nur auf die PV-Module, sondern erstreckt sich auch in die Architektur, wo ebenso thermisch vorgespannte Gläser (z.B. ESG wie die PV-Module) verbaut sind und es nun seit Jahrzehnten Bearbeitungsschäden bei der Reinigung gibt.
Lesen Sie die entsprechenden Gutachten und gerichtlichen Urteile und Sie werden sehen, dass man von einem FACHBETRIEB immer den Sachverstand einfordert die Oberfläche richtig zu reinigen - über die Empfehlung des Produktherstellers hinaus!
2.
Auf Ihrer Internetseite sehe ich in der Fortführung zu Ihrer Gewährleistungs-These Ihre Empfehlung vor und nach jeder Reinigung eine Aufnahme mit der Wärmebildkamera zu machen.
Der Kundennutzen einer Thermografieaufnahme in diesem Zusammenhang ist sehr gering und würde lediglich die Kosten von Service und Reinigung für den Anlagenbetreiber künstlich in die Höhe treiben.
Lediglich das Aufbrechen der Mycrorisse durch die mechanische Vibration rotierender Bürstensysteme könnte unter Umständen mit der Thermografie festgestellt werden - aber auch nur wenn es zu thermisch unterschiedlichem Verhalten im Wafer führt.
Das Gericht, wie der Modulhersteller würden diese Tatsache jedoch sehr gelassen nehmen, da letztlich nicht die Thermografie, sondern die ordentliche Messung mit dem Kennlinienmessgerät im Gewährleisungsfall ausschlaggebend ist.
Mit Ihrer Thermografiedrohne stellen Sie weder Verkratzungen, noch reduzierte Oberflächenvergütung fest, weder verletzte Antireflexbeschichtungen, noch Glaskorrosion. Auch kein schlechtes Reinigungsergebnis ist verifizierbar. Also wozu??? Dies ist keine Geschäftsidee, die eine Win-win-Situation mit dem Anlagenbetreiber schafft. Hier profitiert nur der Dienstleister.
Wir können uns deshalb gerne auf den Minimalkonsens einigen, dass vor der Reinigung die Handhabungsrichtlinien, Produktdatenblatt etc. des Modulherstellers zu lesen sind.Deshalb fragen wir in unserem Online-Formular eben auch den Modulhersteller ab, wenn ein Interessent ein Reinigungsangebot haben möchte.
Die Entscheidung des Fachbetriebs eine andere Reinigungsmethode zu wählen als im Produktdatenblatt EMPFOHLEN, führt im besten Fall zum Ausbleiben von Bearbeitungsschäden und EBEN NICHT zum Erlöschen der Gewährleistung.
Das ist schlicht unwahr, weil die "Hinweise und Empfehlungen zur Reinigung" juristisch keinen Gewährleistungsausfall zu Konsequenz haben können. Im nachgewiesenen Schadensfall muß sich der Dienstleister lediglich für die von ihm verursachten Bearbeitungsschäden verantworten. Dies sollte Ihnen als ordentlichem Gutachter jedoch bekannt sein??!
3.
Über den Sinn und Unsinn von Reinigungsempfehlungen der Modulhersteller zu urteilen ist müsig. Nachdem die "Selbstreinigung der PV-Module" lange Zeit als zugesicherte Produkteigenschaft galt, wurde diese von der Realität eingeholt und in einigen Produktdatenblätter reduziert auf einen bestimmten Anstellwinkel.
Wegen dem Selbstreinigungsvermögen wurde lange Zeit keinerlei Reinigungshinweis gegeben, aufgrund der neuen Realitäten musste in der Konsequenz dringend etwas geschrieben werden - möglichst unverfänglich und dennoch haltbar. Gültig für alle Verschmutzungsarten und alle unbekannten Situationen. Ein unmögliches Unterfangen. Deshalb sind diese Reinigungshinweise so verhalten bzw. vage und wie Sie es ausdrücken "weltfremd".
3.1 Eine Realität ist die vorgefundene (Mehrfach-)Verschmutzung:
Der Chef der Qualitätssicherung vom Glashersteller Interpane hat es mir gegenüber wie folgt ausgedrückt: "Für solche Verschmutzungen sind die Gläser gar nicht geschaffen. Dies zu reinigen ist eine Kunst!"
3.2 Eine Realität ist der heutige Stand der Forschung und der Stand der Technik
Ich bin, wenn es mir die Zeit ermöglicht auf ausgewählten Kongressen und Fachveranstaltungen der Glasindustrie, von Hochschulen etc. Der Stand der Technik heute, der aktuelle Kenntnisstand der Forschung und die Realitäten draußen im Produktverkauf sind Welten!
Mir liegt beispielsweise die schriftliche Aussage eines deutschen Modulherstellers vor, der nach Rückfrage in seiner Produktentwicklung folgende Aussage getroffen hat:
"....VE Wasser darf zum Reinigen unserer Module nicht verwendet werden um einer Korrosion vorzubeugen. Bei dem Deckglas des Moduls handelt es sich um ein Floatglas oder TVG (Produktbezogen) mit hoher Transmission..."
VE Wasser, Reinstwasser, Reinwasser, Osmosewasser etc. wird von den allermeisten Reinigungsbetrieben verwendet. Das Deckglas aller PV-Module besteht entweder aus Floatglas, oder TVG. Etwas anderes gibt es nicht!....
In der Ökologischen Solarreinigung wird aus gutem Grund kein entmineralisiertes, oder deionisiertes Wasser, keine rotierenden Bürsten, keine Reinigungschemikalien und keine Nanoprodukte verwendet
Mit freundlichen Grüßen
Michael Mattstedt