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Ist der Ausbau der Windkraft in der Planung, in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende?

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Eingestellt 28, Apr 2015 in Energiewende von Sigrid Reif
   
Kommentiert 29, Apr 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Vorschlag für eine Umformulierung Ihrer Frage: Läuft der Ausbau der Windkraft nach Plan bezogen auf die Zielsetzungen der Bundesregierung zur Energiewende?

2 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet 29, Apr 2015 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Es ist weniger interessant, ob der Ausbau der Windkraft den (viel zu niedrigen) Zielsetzungen der Bundesregierung - und speziell in Bayern den noch viel mehr zu niedrigen Zielsetzungen der Staatsregierung - entspricht, als die Frage, ob er dem entspricht, was in Deutschland möglich und mit Blick auf Klimaschutz und eine langfristig günstige und sichere Energieversorgung wünschenswert ist. Darauf ist die Antwort: Nein, da ginge mehr.
+1 Punkt
Beantwortet 29, Apr 2015 von Alex Haas-Guder (126 Punkte)

Sarkastisch könnte man zurückfragen, welche Energiewende? Die „weg von Atom - hin zur Kohle-Wende“ trifft es inzwischen wohl eher. Deutschlands Kohlekraftwerke haben Europas höchsten CO² Ausstoß. Speziell die  FDP hat, kurz vor ihrem Niedergang bei der Bundestagswahl 2013, eine sehr erfolgreiche Demontage des positiven Images der Energiewende betrieben indem ihre angebliche Nichtbezahlbarkeit umfänglich dargestellt wurde. Es begann ein Wettlauf der zuständigen Regierungspolitiker wer die Subventionen denn am Meisten kürzen kann um die ja so drastisch steigende EEG-Umlage und somit künftig unbezahlbare Stromkosten zu verhindern.  

Gerade in Bezug auf die Windkraft kann man die damals heftig geführte EEG-Umlage viel treffender als EEG-Umlüge bezeichnen. Vom 2014er Höchstwert 6,24 Cent pro kWh entfielen gerade einmal 0,23 Cent auf die Förderung der an Land erzeugten Windenergie. Auf Kelinwindanlagen entfiel davon nahezu 0 da ja hier der Eigenverbrauch im Vordergrund steht. Die viel stärker geförderten Off-Shore Anlagen kamen auf 0,74 Cent (Quelle Öko-Institut).

Aber zurück zur Frage ob der Ausbau der Windkraft sich im „Soll“ befindet. Hier stößt man schnell auf ein Koordinierungsproblem zwischen Bundesvorgaben und den Umsetzungen in den Bundesländern.

Vereinfacht gesagt bauen die nördlichen Bundesländer und auch Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz kräftig aus, Sachsen-Anhalt nutzt sein Potential z.B. bereits zu über 42 % (Quelle DEWI + BWE) aus während das Flächenland Bayern bei 1,5 % (Quelle DEWI + BWE) und Baden-Württemberg noch darunter herumdümpeln. In Bayern kam nach Einführung der höchstumstrittenen, allen voran von Ministerpräsident Seehofer propagierten sog. 10H Regelung (Abstand zur Wohnbebauung = Anlagengesamthöhe x 10) der Zubau fast komplett zum Erliegen – zum Vergleich, im ersten Quartal 2015, - dem ersten nach der Einführung von 10H -  gingen noch 19 neue Anlagen in Betrieb – im Vorjahr waren es noch gesamt 154 (Quelle dpa).

CSU-Wirtschaftsexperte Erwin Huber glaubt weiterhin nicht an eine Beeinträchtigung durch die neue Regelung.

Der Norden produziert und fordert die Trassen, der Süden will die Trassen nicht, will aber auch selbst nicht ausbauen. Selbst die Opposition tut sich schwer ein nicht vorhandenes Energiekonzept zu kritisieren, außer vielleicht eben jenes Nichtvorhandensein. Für was einen eigentlich gut gemachten bayr. Windatlas im Energieatlas und zig staatl. gefördernten Institutionen - nur für die Theorie?

Noch gravierender sind die bundesweiten Zustände im eigentlich äußerst potenten Kleinwindbereich, also den Anlagen im Bereich 5-30 kW für die direkte Einspeisung in das Hausnetz und für den Eigenverbrauch. Diese Anlagen sind an guten Standorten installiert sehr sinnvoll für landwirtschaftliche und sonstige Betriebe, sowie die kleineren auch für freistehende Wohnhäuser, oft in Kombination mit PV und ggf. Speichern oder zur Wassererwärmung.

Die deutschen Hersteller sind auf diesem Gebiet weltweit führend, müssen aber ihre Produkte größtenteils exportieren da die Genehmigungshürden der Bauämter die für sinnvolle Installationen über 10m Gesamthöhe erforderlich sind allmählich groteske Züge aufweisen. Die Behörden wenden zunehmend die Vorgaben der großen Windparks an, gerade die unteren Naturschutzbehörden fordern aufwändige und teure Gutachten – wohl wissend dass die großen Anlagen überstrichene Rotorflächen, also die Fläche in die ein Vogel oder eine Fledermaus fliegen könnte, bei einer durchschnittliche  Kleinwindanlage gerade mal 20m² beträgt – die einer großen WEA hingegen 10.000 m² oder mehr.

Was passiert: es werden wenig Bauanträge gestellt, stattdessen weicht man auf die Genehmigungsfreiheit für Anlagen unter 10m Höhe aus, diese stammt von dem alten „Antennengesetz“ der Länder, anscheinend fliegen Vögel nicht so tief! Anlagen auf so geringer Höhe laufen in den seltensten Fällen effizient. Man kann interessierte Bürger nur dazu anhalten Genehmigungsanträge zu stellen, die Behörden damit permanent zu beschäftigen und die Anlagen notfalls mit fachanwaltiger Unterstützung durchzusetzen. Die bayrische Staatsregierung wendet auf Nachfrage meinerseits die o.g. 10 Regelung absurderweise auch für die kleinen Anlagen an - also 300m Abstand bei 30m Gesamthöhe (Gott sei Dank sehen das manche Bauämter anders).  

Fazit: die Stromgewinnung durch Windkraft wird speziell in Bayern von der Staatsregierung nicht vorangetrieben sondern spätestens durch die Einführung von 10H be- und verhindert, Bayern Landschaft soll nach Ansicht vieler bayrischer verantwortlicher Politiker „windradfrei“ bleiben, egal was hinter dem Berg stinkt und hinter der Grenze strahlt, getreu dem Motto "was kümmert mich was ich nicht seh".

Die dezentrale Kleinwindkraft wird bundesweit durch das Baurecht der Länder gegängelt statt sie durch eine verhältnismäßige Behandlung im Baurecht zu fördern.

Also: Quo vadis Energiewende?

Eine sehr ausführliche meiner Meinung nach sehr gute Betrachtung Energiewende + die bayr. 10H Regelung steht hier:

https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/professoren/ei/sterner/pdf/2014_Sterner_Landtag_Energie_Anhoerung_gr.pdf

 

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