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"PV Miete" - Projekte optimal gestalten

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Eingestellt 2, Apr 2015 in Photovoltaik von Michael Vogtmann (237 Punkte)

1. Einleitung
Bei der Miete einer neuen PV-Anlage über 10 kWp muss die im EEG 2014 eingeführte "verminderte EEG-Umlage" abgeführt werden. Das seit 2012 bewährte DGS-Betreiberkonzept der PV-Miete kann bei Neuprojekten jedoch weiterhin wirtschaftlich umgesetzt werden, da sich die "verminderte EEG Umlage" nur eingeschränkt negativ auswirkt.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), LV Franken hat die Musterverträge "PV-Miete" und "PV-Teilmiete" in Hinblick das neue EEG 2014 in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Nümann+Lang grundlegend überarbeitet und aktualisiert.


2. Inhalt
Mit dem EEG 2014 wurde die EEG-Umlage auf selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom eingeführt. Dies betrifft in der Photovoltaik (PV) alle Anlagen über 10 kWp. Die Höhe der EEG-Umlage wird "gleitend" eingeführt und erreicht 40% ab dem Jahr 2017. Trotz dieser Belastung sind neue Anlagen weiterhin für den PV-Stromerzeuger wie für den PV-Stromverbraucher wirtschaftlich.
Voraussetzung für eine WinWin-Situation für beide Beteiligten ist eine hohe Eigenverbrauchsquote, aus der die Wertschöpfung erzielt wird.

Mit Solarstromerzeugungskosten über 20 Jahre von 10 bis 12 Ct/kWh werden Strombezugskosten von 16 bis 22 Ct/kWh netto ersetzt. Überschüssig eingespeister Strom stellt hingegen fast ein Nullsummenspiel dar, liegen die EEG-Vergütungssätze mit 10 bis 12 Ct/kWh ähnlich den PV-Stromerzeugungskosten. Eine bedarfsgerechte Planung der Größe der PV-Anlage ist sowohl beim Verkauf der PV-Anlage als auch bei der Vermietung der Anlage an den Kunden gleichermaßen wichtig.

Die bewährten DGS-Betreiberkonzepte der PV-Miete und Teilmiete können weiterhin wirtschaftlich umgesetzt werden, da sich die neue "verminderte EEG Umlage" nur eingeschränkt negativ auswirkt. Die DGS Franken bietet Projektentwicklern die passenden Musterverträge und die Software pv@now, um die Wirtschaftlichkeit optimal zu gestalten.

Wie können nun passende Objektarten für eine notwendig hohe Eigenverbrauchsquote bei gleichzeitig nennenswertem Autarkiegrad (= Strombezugsunabhängigkeit) gefunden werden?

Indem man Objekteigentümer oder -pächter aus dem Bereich der gewerblichen"Standardlastprofile G1-G4" anspricht. (sehen Sie dazu bitte auch www.dgs-franken.de/standardlastprofile)

Eine genauere Analyse zeigt, dass sich die Vor- und Nachteile dieser Bedarfslastprofile für die PV-Stromdirektnutzung einigermaßen ausgleichen.

Die DGS Franken hat daraus die "50/50 Orientierungshilfe"für mitteleuropäische Solarstrahlungsverhältnisse entwickelt: Entspricht die kWP-Größe in etwa dem Jahres-Strombedarf in MWh (1 kWP: 1 MWh bzw. 1.000 kWh), so sind Eigenverbrauchs–und Autarkiequoten von etwa 50% erreichbar: Die ideale Lösung für Kunden, denen eine mittlere Wirtschaftlichkeit des PV-Projekts bei gleichzeitig "hoher Strompreisbremse" wichtig ist.
Ein verstärkt aus Renditegesichtspunkten und kurzen Amortisationszeiten betrachtetes PV-Eigenverbrauchs -oder PV-Miete-Projekt liegt ungefähr im Verhältnis 1 kWP zu 3 MWh Strombedarf/a. Hier werden in der Regel eine Eigenverbrauchsquote von 80% und ein solarer Deckungsgrad (Autarkiequote) von bis zu 30% erzielt.
Rein renditeoptimierte PV-Investoren streben bei der Vermietung gewerblich/kommunaler Eigenverbrauchsanlagen annähernd 100% Eigenverbrauchsquote an. Dies wird mit einem Verhältnis von ca. 1 kW zu 5 MWh erreicht, führt aber zu geringen Autarkiequoten von teils weit unter 20%.

PV Anlage teilmieten (PV Mitbenutzung):
Standort: 76870 Kandel
Gebäude/Nutzungszweck: Wirtschaftsgebäude
Vertrag: Integrierter Dachnutzungs -und Teil-Solarstrommietvertrag
kalkulierter Eigenverbrauch: 10 %
vereinbarte Miete: Die Miete entspricht Eigenverbrauchsanteil
Strombezugskosten: 0,2392 Brutto/kWh
Zählergebühren: 109 € (Landenergie Fix Tarif)
Laufzeit: max. 22 Jahre (Übergabe an Eigentümer)
Kommunikation mit Netzbetreiber: Ja
Kommunikation mit der Bank: Ja
Allg. Angaben zur PV-Anlage: 18,5 kWp, 74 monokr. Modulen Fabrikat LG250S1C, 1 Wechselrichter SolarMax 15 MT,
1 Wechselrichter SolarMax 3000S
 
Zitat des Investors: "Die Vertragsgestaltung stellt eigentlich eine win-win Situation dar, die sowohl Investorals auch Dacheigentümer gleichermaßen zufriedenstellt.
Die Grunddienstbarkeit einzutragen war kein Problem, auch die finanzierende Bank hatte keine Bedenken. Der Stromversorger hat die Zähler zur Verfügung gestellt und es wurde kommuniziert, dass Einspeiser und Bezieher zwei verschiedene juristische Personen sind."

http://experts.top50-solar.de/?qa=blob&qa_blobid=4802962308188321311

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