I. Grundlegender Systemwechsel durch Ausschreibungsmodell
Das zum 01.08.2014 in Kraft getretene EEG 2014, mit dem das bisher bekannte Fördersystem des EEG gerade erst grundlegend umstrukturiert worden ist, sieht bereits heute einen weiteren, fundamentalen Systemwechsel bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und insbesondere im PV-Bereich vor.
Die Einführung eines Ausschreibungsmodells bewirkt die tiefgreifendste Veränderung seit Inkrafttreten des EEG von einer administrativen Festlegung der Förderhöhe hin zu einem wettbewerblichen System. Sowohl die Höhe der finanziellen Förderung als auch die Förderberechtigten werden ab spätestens 2017 für alle Formen der Erneuerbaren Energien durch Ausschreibung ermittelt werden, um so die festgelegten Ausbauziele kosteneffizienter zu erreichen und die Förderung an die aktuelle Wettbewerbssituation anzupassen.
Um Erfahrungen mit dieser neuen Art der Förderung zu sammeln, sollen bereits im Jahr 2015 Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen (nachfolgend: PV-Freiflächenanlagen) durchgeführt werden. Damit nimmt die PV–wie schon so oft in den letzten Jahren–abermals eine entscheidende Vorreiterrolle ein.
Das EEG 2014 ermächtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die Details der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die §§55 und 88 EEG 2014 für PV-Freiflächenanlagen. Auf dieser Grundlage sollen dann noch im Laufe des Jahres 2015 die ersten Ausschreibungen durchgeführt werden.
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