Hier geht es um die Frage des "Gefahrübergangs" bei der Lieferung und Installation der Solaranlage. Das betrifft nicht nur Diebstahl, sondern auch Transportschäden und Beschädigungen bei Montage durch den Installateur oder durch Unwettereinwirkungen.
Der Käufer der PV-Anlage sollte mit seinem Lieferanten vertraglich klären, wann der Gefahrübergang der gelieferten Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Lieferung und Montagezeitraum sollten durch die bestehenden oder extra abzuschließende Versicherungen mit abgedeckt werden.
Das am besten vor Beginn der Lieferung und Montage, also bei Kauf und Vertragsabschluss schriftlich klären und vereinbaren.