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Diebstahl von PV-Modulen nach Anlieferung - wer haftet?

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Eingestellt 6, Feb 2015 in Photovoltaik von Thomas Fohrer
Wenn PV-Module nach Anlieferung des Solarunternehmens vor Installation von der Baustelle gestohlen werden - wer haftet in diesem Fall?
   

3 Antworten

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Beantwortet 6, Feb 2015 von Martin Schorlies (950 Punkte)
Hallo Herr Fohrer, den Haftungsausschluss werden Sie in den AGB oder im Kaufvertrag finden. Ich wüsste keinen Unternehmer der Ware in den Wirkungsbereich des Kunden übergibt und für verklauen haftet. Leider werden Sie den Schaden ihrer Versicherung übergeben müssen. MfG
Kommentiert 6, Feb 2015 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Sofern die "Teile" beim Kunden verschlossen gelagert werden, übernimmt meine Montageversicherung den Schaden!!

mfg  tugu
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Beantwortet 8, Feb 2015 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo Thomas Fohrer,

bei den von mir verbauten Systemen von Solarworld ist es so wie es Herr Tuguntke schildert. So bald die Ware auf der Baustelle ist und in einem abgeschlossenen Raum gelagert wird greift die "Bausatzversicherung" von Solarworld bzw. der ERGO-Versicherung.

MfG H. Geckler
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Beantwortet 10, Feb 2015 von Thomas Seltmann (462 Punkte)
Hier geht es um die Frage des "Gefahrübergangs" bei der Lieferung und Installation der Solaranlage. Das betrifft nicht nur Diebstahl, sondern auch Transportschäden und Beschädigungen bei Montage durch den Installateur oder durch Unwettereinwirkungen.

Der Käufer der PV-Anlage sollte mit seinem Lieferanten vertraglich klären, wann der Gefahrübergang der gelieferten Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Lieferung und Montagezeitraum sollten durch die bestehenden oder extra abzuschließende Versicherungen mit abgedeckt werden.

Das am besten vor Beginn der Lieferung und Montage, also bei Kauf und Vertragsabschluss schriftlich klären und vereinbaren.
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