Hallo, nein das ist nicht richtig. Ich vermute sie haben vor 5 Jahren ihre Anlage als Volleinspeisung laufen lassen. Wenn Sie nun die Anlage erweitern, können Sie das in Volleinspeisung machen. Das bedeutet sie brauchen keinen neuen Zählerplatz.
Die neue Anlage wird mit der neuen Vergütung ausgeglichen und die alte Anlage mit der alten Vergütung. Dafür erheben die Energieversorger eine Mischkalkulation. Nach Ablauf der 20 Jahre plus Inbetriebnahmelaufzeit der Erstanlage, erhalten Sie dann nur noch die Vergütung der neuen Anlage.
Wenn Sie die neue Anlage in Überschusseinspeisung laufen lassen wollen, so brauchen Sie einen neuen Zählerplatz. Und beide Anlagen sind im Grunde getrennt. Klären Sie das bitte über ihre Fachfirma mit dem zuständigen Energieversorger ab bzw. deren Zählerabteilung.