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Was wird passieren, wenn durch zunehmende Elektromobilität die Mineralölsteuer für den Staat wegfällt?

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Eingestellt 5, Dez 2014 in Elektroauto, E-mobility von K.Stiller
Wenn wir wirklich mal von einem nennenswerten Anstieg der Elektromobilität sprechen, wie wird der Staat dieses Steuerloch, dass dann entsteht, ausgleichen? Gibt es da schon Pläne?
   

6 Antworten

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Beantwortet 6, Dez 2014 von Geckler, Heinz (2,530 Punkte)
Hallo K. Stiller,

wenn man bedenkt, dass wir inzwischen selbst für die im eigenen Gebäude erzeugte und wieder verbrauchte Energie (zumindest anteilig) die EEG-Umlage bezahlen müssen, kann man sich sehr schnell ausrechnen dass auch für die Elektromobilität ein Weg gefunden wird. Egal wie, ob über direkte Besteuerung des Ladestromes von Elektro-Fahrzeugen, oder über andere Wege werden wir Bürger die wegfallenden Einnahmen sowieso ausgleichen müssen.
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Beantwortet 10, Dez 2014 von Markus Emmert (231 Punkte)
Hallo,

die Frage ist zwar gut, ist aber momentan fern jeglicher Grundlage bzw. Realität.

Selbst wenn wir bis 2020 1 Mio. Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen haben, setzen sich diese nach aktuellen Schätzungen aus ca. 50% Plug-in Hybriden (haben einen Beziner oder Diesel mit an Bord) und 50% rein elektrischen Fahrzeugen zusammen.

Selbst 1 Mio rein elektrische Fahrzeuge sind nicht wirklich nennenswert. Berücksichtigt man die teureren Preise und damit verbundenen Mehreinnahmen durch Mwehrwertsteuer.. sind das über 4,5 Mrd. EUR Mehreinnahmen allein durch die Steuer. Da es sich überwiegend um Zweitwagen handeln wird und somit die durchschnittliche Jahreslaufleistung der Fahrzeuge überschaubar ist und somit auch der Verbrauch (bei Verbrennern in Liter Bezin/100km gerechnet) wären das Einnahmen aus der Mineralölsteuer bei 1 Mio. Fahrzeugen von ca. 450 Mio. EUR / Jahr. Also erst nach 10 Jahren refinanziert. Danach steht in aller Regel bereits wieder eine Neuanschaffung an.

Weiters lässt sich in der Diskussion noch anführen, was denn passiert, wenn mit Zunahme der generellen Verkehrsdichte, vor allem in urbanen Regionen, gerade junge Leute gar keinen Führerschein mehr machen bzw. sich Fahrzeuge teilen? Verursachen die nicht auch einen Schaden bzw. Löcher in den Steuertöpfen? Oder geht es nicht um viel mehr, sprich unser komplettes Bewußtsein zu ändern und endlich mal zu machen, als ständig irgendwelche Ausreden bzw. Argumente zu finden, warum man etwas nicht machen sollte bzw. was kommen könnte?

Fakt ist, dass wir noch weit entfernt von solchen Diskussionen bzw. Anstrengungen sind.

Herr/Frau Stiller, haben Sie ein Elektroauto und fahren dies auch? Wenn nicht, dann wird es Zeit, denn aktuell können Sie auf jeden Fall davon profitieren und wenn die von Ihnen gestellte Frage kommt bzw. Realität werden wird steht ohnehin ein neues Fahrzeug an und dann können Sie sich ja im Zweifel wieder für einen Verbrenner entscheiden :-)

Richtig ist, dass irgendwann etwas kommen wird, dies ist aber eher realistisch, wenn ein Marktanteil der Gesamtzulassungen die Grenze von 15-20% erreichen wird (analog den Erneuerbaren Energien), und da reden wir von weit über 6 Mio. rein elektrischen Fahrzeugen. So meine Einschätzung.

Es hintert uns also im Moment nichts daran, auf diese wichtige und richtige Technologie zu setzen und diese unglaubliche Chance zu nutzen.

SG

ME
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Beantwortet 5, Dez 2014 von Daniel Bönnighausen (274 Punkte)
Mir sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne dahingehend bekannt und ist eine durchaus interessante Frage. Wir können uns aber sicher sein, dass der Staat sich dazu etwas einfallen lassen wird.

In der Pkw-Maut sind Elektroautos von der Infrastrukturabgabe befreit (http://www.saving-volt.de/2014/07/elektroautos-sind-von-der-pkw-maut-befreit/) und dies dürfte sich dann ändern. Weiterhin sind Elektrofahrzeuge momentan 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch dies wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit ändern.

Wir können mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass beim Laden von Strom für die Fahrzeuge pro kWh zusätzliche Steuern anfallen werden. Sprich: Die Kosten für das Laden eines Elektrofahrzeugs steigen deutlich an, wenn wir fremde Ladesäulen benutzen und darüber eine Abrechnung stattfindet. Ähnlich wie an der konventionellen Tankstelle, wo wir pro Liter eine Summe X an Steuern zahlen.
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Beantwortet 5, Dez 2014 von Jörg Tuguntke (1,368 Punkte)
Moin, moin,

ich unterstelle (bösartigerweise) sogar, wenn der Staat wüßte wie man diesen "Treibstoff" besteuern kann, würde Deutschland nicht so abgeschlagen (unter ferner liefen) bei der E-Mobilität sein. Da hätte der Finanzminister längst eine Lobby-Gruppe gefunden.

mfg   tugu
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Beantwortet 8, Dez 2014 von Michael Stöhr (1,180 Punkte)
Sehr geehrter Herr Stiller,

das ist ein "Problem" um dessen Lösung wir uns hier wirklich keine Sorgen machen müssen. Mir sind glücklicherweise auch noch keine Pläne bekannt, hier eine Ersatzbesteuerung zu finden.

Aufmerksam machen möchte ich jedoch darauf, dass es bei einem Paradigmenwechsel hin zur Elektromobilität zu umfangreicheren finanziellen Verschiebungen kommen wird. Zum Beispiel werden erheblich weniger Lärmschutzwände benötigt werden als heute. Es werden auch deutlich weniger lokale Schadstoffemissionen stattfinden, mit umfangreichen Auswirkungen auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Gesundheit, Gebäudeinstandhaltung usw.

Mit freundlichen Grüßen, M. Stöhr
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Beantwortet 12, Dez 2014 von Rüdiger Haude (171 Punkte)
Der Staat kann sich seine Einnahmen ja holen, wo er es für sinnvoll hält. Wenn es also richtig ist, Benzinverbrauch wegen seiner Folgeschäden zu besteuern, und ebenso richtig, in Autobatterien gespeicherten regenerativen Strom nicht zu besteuern, dann könnte der Staat bei völliger Umstellung auf Elektromobilität z.B. die Einkommensteuer leicht erhöhen - wodurch die Bürger nebenbei besser entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten herangezogen würden. Er könnte auch eine Vermögenssteuer einführen, oder eine Finanztransaktionssteuer, oder, oder, oder ... Eine nennenswerte CO2-Steuer werden wir ja dann hoffentlich ohnedies längst haben.
Kommentiert 29, Jun 2016 von Rolf Walsch (107 Punkte)
es gibt einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und
des Stromsteuergesetzes vom 22.4.2016, siehe §§8, 8a usw.
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