Ist eine Vorschrift.
Lt. DIN VDE 0100-712 ist seit Juni 2006 ein DCFreischalter zwischen Generator und Wechselrichter erforderlich.
Für Anlagen die vor 2008 ans Netz gehen, gilt eine Einführungsfrist. Während dieser Frist müssen die Anlagen zwar freischaltbar sein, die Freischaltung kann jedoch auch über die Steckverbindungen am Wechselrichter erfolgen.
Ab 2008 müssen dann jedoch alle Anlagen, die sich in Bau oder Planung befinden, einen DC-Freischalter aufweisen.
Altanlagen genießen Bestandsschutz hier wurden aber vielfach durch kleinere parallel geschaltete String Generatoranschlußkästen verwendet in denen man auch mittels der Sicherungselemente ( falls geeignete verwendet wurden) freischalten kann.
Gefahr ist ja immer die Lichtbogenbildung beim Freischalten deshalb bei fehlender Trennstelle auf jeden Fall erstmal AC freischalten damit kein Strom fließt.
Sonnigen Gruss
Erik Liebert