In einem Schadenfall gilt es erst einmal zu klären, welche Versicherungen eigentlich bestehen. Wohngebäudeversicherung oder separate Solaranlagenversicherung?
Die Wohngebäudeversicherungen schliessen in der Regel eine Solaranlage gegen Zuschlag in den Versicherungsschutz mit ein. Wenn dieses nicht geschehen ist, so kann der Versicherer im Brandfalle den Versicherungsschutz für die "Solaranlage" verweigern. Nicht jedoch für das Gebäude. Von einer höheren Gefahr kann hier meiner Meinung nicht ausgegangen werden, das es sich in den meisten Gebäudeanträgen nur um die Fragestellung zur Beitragsberechnung handelt, nicht aber zu einer zusätzlichen Gefahrerhöhung.
Sollte die Frage mit Ja beantwortet und auch eine Prämie hierzu berechnet worden sein, so sehe ich keinen Grund einen Versicherungsschutz zu verneinen.
Bei bestehen einer separaten Solaranlagen-Versicherung, rate ich den Versicherer darüber zu informieren, dass diese besteht und somit eine Höherversicherung in der Wohngebäudeversicherung sich erübrigt. Hier kam es bei verschiedenen Schäden in der Vergangenheit zu Unklarheiten, da teilweise Unterversicherungen unberechtigterweise angerechnet wurden.
Was passiert bei einem ausgelösten Brand durch die Solaranlage ?
Auch hier hat der Gebäudeversicherer eigentlich keine Handhabe den Versicherungsschutz zur Wohngebäudeversicherung zu verneinen. Jedoch besteht in den verschiedensten Fällen die Möglichkeit seitens des Gebäudeversicherers einen Regress (Rückgriff) bei dem Verursacher durchzuführen. Speziell gemietete Dächer sollten daher mit einer Betreiber-Haftpflicht für Solaranlagen versehen werden. Auf eigenen Dächern ist zu klären, wer ist Besitzer des Hauses und wer der Besitzer der Solaranlage ist. Privat-Haftpflichtversicherungen sichern eigene kleine Anlagen auf eigenen Hausdächern ab. Dies erfordert jedoch die Meldung beim eigenen Versicherer.
Es besteht keine Pflicht dieses abzusichern, doch ist dies unbedingt zu empfehlen, da ja nicht nur die Gefahr Feuer von dieser Solaranlage ausgehen kann. Auch Schäden an Dritten durch einen entstandenen Funkenflug etc. können zu erheblichen Schadenhöhen führen.