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Wie bekomme ich eine Solaranlage auf ein Mietshaus?

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Eingestellt 21, Jul 2014 in Photovoltaik von Anonym
Ich wohne in einem Mietshaus mit 20 Parteien, bisher haben wir keine PV-Anlage auf dem Dach. Es scheint, dass der Eigentümer bisher nicht von den wirtschaftlichen Vorteilen überzeugt schien. Als Beteiligten ( würde ich auch gerne CO2 freien Strom verbrauchen. Welche Möglichkeiten bieten sich mir, um gemeinsam mit anderen Mietern eine Solaranlage auf unserem Dach zu initiieren? Ideal wäre es wenn die Anlage sich für Mieter und Vermieter auch wirtschaftlich rechnen würde.
   

2 Antworten

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Beantwortet 21, Jul 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Es ist leider verständlich, dass der Eigentümer des Mietshauses unter den aktuellen Förderbedingungen wenig Interesse zeigt, eine Solarstromanlage auf den Weg zu bringen. Die Investitionssicherheit bei solchen Projekten auf eine harte Probe gestellt:

- Zunächst müssen Stromlieferverträge mit dem zu beliefernden Dritten formuliert werden. Dabei ist zu empfehlen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.  Nach § 309 Nr. 9 BGB sind nur Zweijahresverträge möglich.

- Ein umfassendes Messkonzept muss für jeden Mieter eine exakte Abrechnung des eigenverbrauchten Solarstroms sicher stellen. Die Endabrechnungen sind individuell zu erstellen.

- Auf Solarstrom, der von Dritten eigenverbraucht wird, wird ab 1. August 100 % EEG-Umlage fällig. Die Meldepflicht zur EEG-Umlage obliegt dem Anlagenbetreiber.

- Die festen Vergütungssätze für den Strom, der nicht eigenverbraucht sondern netzeingespeist wird, sind rapide gesunken: http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/verguetu.htm
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Beantwortet 22, Jul 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Hier noch der Hinweis auf die sogenannten "Guerilllia PV" Anlagen zur Befestigung an Betonbrüstungen o. ä., falls der Vermieter für so etwas offen ist. Dann könnten Sie eine kleine PV Anlage von 500 Wp ( 2 Module) selbst erwerben und bei Auszug auch wieder mitnehmen. Man bewegt sich zwar hier in einer Art Grauzone, da bis 1 KWp Größe Anlagen nicht in das EEG fallen und man aber auch vermeiden muss, dass sich der Stromzähler rückwärts dreht. Aber auch hierfür haben sich schon Anbieter gefunden, die dies mittels Pufferbatterie gewährleisten.

Der Vermieter wird kein Interesse haben, da er dann ja quasi für das Haus Energielieferant wird und ebenfalls für den Zahlungsausfall einzelner Mieter im Zweifelsfall haften müsste und wesentlich mehr Abrechnungsaufwand hat...zusätzlich zu dem Nachteil der EEG Umlage, die er jetzt ja ebenfalls erheben und abführen muß, was dann wieder noch mehr Bürokratie und Papier bedeutet .

Früher gab es solche Projekte mit Blockheizkraftwerken, die Haus mit Wärme und Mieter mit Strom versorgt haben. Selbst das ist jetzt durch Garbriel seine Umlage nicht mehr wirklich wirtschaftlich möglich.

Was mir dazu eingefallen ist, wäre bei einer zentralen Warmwasserversorgung diese mittels solarem Wärmepumpenstrom betreiben. Warmwasser ist ja eh in der Nebenkostenabrechnung drin und damit könnte man etwas machen, ohne in den einzelnen Mietvertrag eingreifen zu müssen.

Denn bei einer Lösung für alle könnte ja auch ein einzelner Mieter verlangen, dass er nicht über den Haussolarstrom vom Vermieter abgerechnet wird sondern direkt mit dem Versorger abrechnet. Auch diesen müsste man ja bei Bestandsmietern zufrieden stellen.

Das Konzept kann aufgehen wenn es vom Gesetzgeber belohnt wird, so lange er es bestraft hat es einen sehr schweren Stand.
Kommentiert 23, Jul 2014 von Susanne Jung (1,633 Punkte)
Dass es im EEG eine Bagatellgrenze für Kleinanlagen geben soll, ist mir neu. Aus welchem Paragraphen ersehen Sie eine Sonderbehandlung?
Kommentiert 23, Jul 2014 von Erik Liebert (454 Punkte)
Da haben Sie wohl Recht. Es war in der ersten EEG Version so dass Anlagen unter 1 KWp nicht vergütet wurden aber da gab es ja auch noch keinen Eigenverbrauch.In den neueren Versionen mit Eigenverbrauch finde ich das nicht mehr aber es dürfte aufgrund des bei dieser Größe wahrscheinlich fast kompletten Eigenverbrauches auch eh eher unrelevant sein.
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