Im Prinzip gibt es keine Probleme bei normalem Renteneintritt, nur bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Allerdings, so sagte mein Steuerberater, könnte bei hohen Erträgen aus unternehmerischen PV-Beteiligungen eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge auch bei normalem Renteneintritt anstehen.
Das wäre im Einzelfall mit dem Steuerberater dann genau zu erörtern.
Nähere Einzelheiten zu dieser komplexen sozialrechtlichen Frage sind nachzulesen bei Wikipedia:
Hinzuverdienstgrenzen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind Regelungen, aus denen sich ergibt, in welcher Höhe ein Rentenbezieher zu der gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe der Rente auswirkt. Zusätzlich wird geregelt, in welchem Umfang ein Hinzuverdienst erzielt werden kann, durch den sich ein Teilrentenanspruch ergibt. Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Renten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten mit Ausnahme der Regelaltersrente - http://de.wikipedia.org/wiki/Hinzuverdienstgrenzen.