Italien: Parlament und Senat verabschieden rückwirkende Kürzung bei der Einspeisevergütung für bestehende Anlagen
Am 7.8. haben das italienische Parlament und der Senat mit großer Mehrheit definitiv das Gesetz verabschiedet, das unter anderem Änderungen bei der Einspeisevergütung nach Conto Energia vorsieht. Das Gesetz wird in den kommenden Tagen veröffentlicht und tritt dann in Kraft.
assoRinnovabili und rund 50 große Betreiber von PV-Anlagen werden bei der EU-Kommission die Eröffnung eines Verfahrens wegen dem Verstoß gegen die Direktive 2009/28/CE verlangen. Des weiteren soll vor dem italienischen Verfassungsgericht geklagt werden. Ausländischen Investoren wird empfohlen, wegen der Verletzung des Vertrages über die Energiecharta durch den italienischen Staat zu klagen.
Nachfolgend die definitiven Änderungen, die das Gesetz vorsieht
Gegenüber der Version von Ende Juli gab es nur noch kleine Änderungen bei den Reduzierungen bei Option 3.
Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die nun geplanten Maßnahmen:
1. Ab der 2. Jahreshälfte 2014 wird GSE nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion vergüten, sondern konstante monatliche Abschlagszahlungen leisten – allerdings nicht auf 100% des prognostizierten Jahresertrags, sondern nur auf 90%. Im Juni des darauffolgenden Jahres erfolgt dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge.
2. Die Betreiber von Anlagen über 200 kW müssen sich bis 30. November 2014 für eine der folgenden Optionen entscheiden, die dann ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt:
Sofern Betreiber ihre Entscheidung nicht bis 30. November dem GSE mitteilen, findet Option 3 ab 2015 automatisch Anwendung.
Für die Anlagen mit dem sogenannten allumfassenden Tarif (tariffa omnicomprensiva), betrifft die Kürzung ausschließlich die Förderkomponente.
3. Zum Ausgleich der Kürzungen soll es Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti SpA geben.
4. Die Genehmigungsbehörden müssen die Laufzeit der Genehmigungen bei einer Verlängerung auf 24 Jahre anpassen.
5. Abfindungsoption: Zusätzlich haben alle Betreiber die Möglichkeit, bis zu 80% ihrer Restansprüche aus dem Conto Energia an eine private Finanzierungsgesellschaft zu verkaufen und dafür eine einmalige Abfindungszahlung zu erhalten. Dies geschieht durch diverse Ausschreibungen. Den Zuschlag erhält, wer am günstigsten anbietet. Die genauen Modalitäten zur Auswahl der Finanzierungsgesellschaft sowie zu den Ausschreibungen werden von der Autoritá innerhalb der nächsten 90 Tage (also bis ca. Mitte November) verabschiedet und veröffentlicht.
Gerade bezüglich dieser Option gibt es derzeit noch viele offene Fragen: - Mit welchen Abzinsungssätzen ist zu kalkulieren? - Wie hoch werden die Abfindungszahlung sein? - Wie ist sichergestellt, dass die Anlage auch weiterhin optimal betrieben wird?
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website und wir beraten Sie auch gerne, wenn Sie Fragen haben.