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Wie ist die Lage der Einspeisevergütung für Photovoltaik in Italien im Moment?

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Eingestellt 5, Feb 2014 in Photovoltaik von Anonym
   

2 Antworten

+2 Punkte
Beantwortet 16, Feb 2014 von Andreas Lutz (99 Punkte)

Wie in anderen Ländern auch, ist die Höhe der Einspeisevergütung natürlich von diversen Faktoren abhängig, wie z.B. Anlagengröße, Dach oder Freifläche, Einspeisung oder  Eigenverbrauch etc. 

Wichtig zu wissen: Seit Juli 2013 ist das italienische Einspeisegesetz (Conto Energia) ausgelaufen. Nur noch Anlagen, die auf der richtigen Liste der GSE stehen und bis 23.5.2014 in Betrieb gehen, haben einen Anspruch auf Einspeisevergütung nach Conto Energia. Hier ist also Vorsicht geboten.

Anlagen, die keine Vergütung nach Conto Energia erhalten, können den Strom frei verkaufen verkaufen. Allerdings liegen die Preise hierfür i.d.R. unter 8 cents/kWh. Anders sieht die Rechnung aus, wenn Sie den Strom selbst verbrauchen oder über ein Privatnetz verkaufen. Aus meiner Sicht lohnt es sich somit derzeit in Italien nicht, in eine Anlage zu investieren, die keine Vergütung nach Conto Energia bekommt. 

Es macht aber u.U. Sinn in eine Anlage zu investieren, die

- bereits in Betrieb ist und Anspruch auf Conto Energia 1 bis 5 hat
- oder bis Mai in Betrieb geht und noch Anspruch auf Conto Energia 5 hat. 

 

Praktisch alle relevanten Informationen zur Situation der PV in Italien finden Sie unter: www.newenergyprojects.de, Spezial Italien.

Wie hoch die Einspeisevergütung beim Conto Energia 4 und beim Conto Energia 5 ist, können sie den folgenden Listen entnehmen: 

CE5: http://www.newenergyprojects.de/resources/Tabellen_Einspeiseverg$C3$BCtung_CE_5_definitiv_10.7.2012.pdf

CE 4: http://www.newenergyprojects.de/resources/Tabellen_Einspeiseverg$C3$BCtung.pdf

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.

Andreas Lutz

+1 Punkt
Beantwortet 15, Aug 2014 von Andreas Lutz (99 Punkte)
Italien: Parlament und Senat verabschieden rückwirkende Kürzung bei der Einspeisevergütung für bestehende Anlagen 
 
Am 7.8. haben das italienische Parlament und der Senat mit großer Mehrheit definitiv das Gesetz verabschiedet, das unter anderem Änderungen bei der Einspeisevergütung nach Conto Energia vorsieht. Das Gesetz wird in den kommenden Tagen veröffentlicht und tritt dann in Kraft.  
 
assoRinnovabili und rund 50 große Betreiber von PV-Anlagen werden bei der EU-Kommission die Eröffnung eines Verfahrens wegen dem Verstoß gegen die Direktive 2009/28/CE verlangen. Des weiteren soll vor dem italienischen Verfassungsgericht geklagt werden. Ausländischen Investoren wird empfohlen, wegen der Verletzung des Vertrages über die Energiecharta durch den italienischen Staat zu klagen. 
 
Nachfolgend die definitiven Änderungen, die das Gesetz vorsieht 
Gegenüber der Version von Ende Juli gab es nur noch kleine Änderungen bei den Reduzierungen bei  Option 3.
Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die nun geplanten Maßnahmen: 
 
1. Ab der 2. Jahreshälfte 2014 wird GSE nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion vergüten, sondern konstante monatliche Abschlagszahlungen leisten – allerdings nicht auf 100% des prognostizierten Jahresertrags, sondern nur auf 90%. Im Juni des darauffolgenden Jahres erfolgt dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge.  
 
2. Die Betreiber von Anlagen über 200 kW müssen sich bis 30. November 2014 für eine der folgenden Optionen entscheiden, die dann ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt: 
 
 
 
Sofern Betreiber ihre Entscheidung nicht bis 30. November dem GSE mitteilen, findet Option 3 ab 2015 automatisch Anwendung.   
Für die Anlagen mit dem sogenannten allumfassenden Tarif (tariffa omnicomprensiva), betrifft die Kürzung ausschließlich die Förderkomponente.   
3. Zum Ausgleich der Kürzungen soll es Finanzierungshilfen von der Cassa Depositi e Prestiti SpA geben.  
4. Die Genehmigungsbehörden müssen die Laufzeit der Genehmigungen bei einer Verlängerung auf 24 Jahre anpassen.   
5. Abfindungsoption:  Zusätzlich haben alle Betreiber die Möglichkeit, bis zu 80% ihrer Restansprüche aus dem Conto Energia an eine private Finanzierungsgesellschaft zu verkaufen und dafür eine einmalige Abfindungszahlung zu erhalten. Dies geschieht durch diverse Ausschreibungen. Den Zuschlag erhält, wer am günstigsten anbietet. Die genauen Modalitäten zur Auswahl der Finanzierungsgesellschaft sowie zu den Ausschreibungen werden von der Autoritá innerhalb der nächsten 90 Tage (also bis ca. Mitte November) verabschiedet und veröffentlicht.   
Gerade bezüglich dieser Option gibt es derzeit noch viele offene Fragen: - Mit welchen Abzinsungssätzen ist zu kalkulieren? - Wie hoch werden die Abfindungszahlung sein? - Wie ist sichergestellt, dass die Anlage auch weiterhin optimal betrieben wird?   
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website und wir beraten Sie auch gerne, wenn Sie Fragen haben. 

 

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