Ja, aber die Förderung sollte gezielt an den Punkten ansetzen, die für die weiteren Umstieg auf eine vollständig erneuerbare Energieversorgung besonders wichtig sind.
Einer dieser Punkte neben dem von Martin Werner benannten besseren regionalen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch ist der weitere Ausbau der Energieversorgung durch Bürgerenergiegenossenschaften. Da diese im Gegensatz zu börsennotierten Versorgungsunternehmen, welche eine Eigenkapitalrendite von ca. 10% erwirtschaften müssen, um an der Börse bestehen zu können, auch mit Eigenkapitalrenditen von ca. 4% arbeiten können, vermögen sie Strom aus Anlagen mit hohem Investitions- und niedrigem Betriebskostenanteil etwa 1,6mal günstiger bereitzustellen als börsennotierte Versorger (siehe auch meine Antwort zu:
http://experts.top50-solar.de/5640/was-kostet-atomstrom-wirklich). Sie sorgen zudem für eine gesellschaftlich wünschenswerte breitere Streuung des Einkommens aus Kapital und berücksichtigen besser regionale Belange.
Eine Möglichkeit Bürgerenergiegenossenschaften zu unterstützen besteht nun darin, ihnen die Transaktionskosten zu verringern, die mit der Anwendung der Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs auf Genossenschaften und den Direktvermarktungs- und Ausschreibungsverpflichtungen des EEG 2014 verbunden sind.