Hallo Herr Mänz,
grundsätzlich müssen Sie zwischen Eigenverbrauch ("Personenidentität" zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer) und Stromlieferung (im Falle der Mieterversorgung ist das i.d.R. eine Direktlieferung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes) unterscheiden. Bei "Eigenverbrauch durch den Mieter" - so wie Sie es beschreiben - handelt es sich um eine Stromlieferung (da keine Personenidentität) und somit rein rechtlich nicht um Eigenverbrauch.
Der BSW-Solar bietet sowohl für die Solarstromlieferung als auch für die PV-Anlagenpacht (oder -miete) Musterverträge mit jeweils einem umfangreichen Anwenderleitfaden mit vielen Erläuterungen und Praxistipps. Mehr Infos finden Sie unter: www.solarwirtschaft.de/geschaeftsmodelle-pv.
Beste Grüße und viel Erfolg mit Ihrem Projekt!
Rainer Brohm