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Abrechnung von Solarstrom vom Vermieter an den Mieter

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Eingestellt 23, Mai 2013 in Photovoltaik von Anonym

Ich habe auf meinem vermieteten Haus in 2012 eine Photovoltaik- Anlage instalieren lassen.

Die Anlage erzeugt max. 8,5 kw/h. Der Mieter verbraucht tagsüber den erzeugten Strom nach Bedarf. Der Rest wird ins Netz eingespeist. Wie kann ich den direkt verbrauchten Strom des Mieters in Rechnung stellen?

   

1 Antwort

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Beantwortet 28, Mai 2013 von Erik Liebert (454 Punkte)

Hallo lieber Fragesteller, ich gehe davon aus, dass Sie den Direktverbrauch über geeichte Meßtechnik ermitteln können. Es handelt sich ja um die Differenz aus der Gesamterzeugung und dem eingespeisten Strom. Letztlich steht es dem Mieter ja frei seinen Strom komplett über einen günstigen Internetanbieter zu beziehen oder in Teilen von Ihnen. So etwas könnte z. B. schon im Mietvertrag geregelt sein, da es im nachhinein dem Mieter sicherlich schwer vorzuschreiben sein wird. Nun sind Sie Stromlieferant für den Mieter. Das heisst Sie müssen dem Mieter den bezogenen Strom in Rechnung stellen, die Mehrwertsteuer müssen Sie in diesem Fall ausweisen da Sie die Anlage ja sicherlich auch als gewerbliche Anlage führen. Wenn der Mieter ein Gewerbetreibender ist dann ist dies sicherlich kein Problem. Bei einem Privatmieter der ja auch auf seine Miete keine Mehrwertsteuer zahlt kann es kompliziert werden. Hier müssen Sie auf jeden Fall noch einmal mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten. Auch hier ist der Strom ja mit MwSt. abzurechnen. Es wird dringend die Formlierung eines Stromliefervertrages mit Kündigungsfristen etc ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwaltes empfohlen da so ein Stromliefervertrag auch regeln sollte wieviel Strom Sie abgeben werden/können und wann. Weiterhin Abrechnungsmodi, Abschläge etc.. Also sicherlich, wenn Sie es rechtssicher haben wollen, keine leichte Aufgabe. Da die Nutzung des Stromes direkt am Verbrauchspunkt erfolgt ist keine Netzdurchleitungsgebühr an den Energieversorger zu entrichten. Stromsteuer fällt nicht an, laut § 9 (1) Nr. StromStG ist Strom aus Erneuerbaren Energien von der Stromsteuer befreit. Thema EEG Umlage: Diese müssen Sie ggf. erheben und an den Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten. Ob es hier Bagatellgrenzen gibt ist noch unklar. Die verkauften Mengen müssen entsprechend auch an die Bundesnetzagentur gemeldet werden. Entsprechende weiterführende Literatur und ggf. Musterverträge kann man z. B. über die DGS in Berlin beziehen. Also muss die Abrechnung an den Mieter zusammenfassend, als einzelne Posten Ihren Arbeitspreis ( KWh), Ihren Verwaltungsaufwand für Zähler, Abrechnung etc, Umsatzsteuer und EEG Umlage ausweisen.  Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihre Frage ausreichend beantwortet, empfehle aber dringend weitere Recherche Ihrerseits. Sonnige Grüsse Erik Liebert

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