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Solarstromverkauf vom Vermieter an den Mieter

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Eingestellt 28, Mär 2013 in Photovoltaik von Anonym

Ist es möglich als Vermieter den Strom der PV-Anlage an seine Mieter zu verkaufen?

Ist es rechtlich möglich als Besitzer eines Mehrfamilienhauses eine große Photovoltaik-Anlage zu installieren, und den Strom günstig an die Mieter zu verkaufen?

   

2 Antworten

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Beantwortet 14, Okt 2013 von Dieter Esau (60 Punkte)

Ja es ist rechtlich und technisch möglich, als Besitzer eines Mehrfamilienhauses den Solarstrom an die Mieter zu verkaufen. Doch wie Herr Fuhs bereits erwähnt hat, ist es schwierig. Doch es gibt noch einige einfachere Wege, dies zu realisieren, als die vom Herrn Fuhs beschriebene Möglichkeiten. Am einfachsten und am effektivsten funktioniert die PV-Anlage bei mehreren Nutzern im Eigenverbrauchsmodus, wenn nur ein registrierter Zähler „Summenzähler“ für alle Nutzer im Haus gesetzt wird. D.h. die PV-Anlage speist in das Hausnetz ein und beliefert alle Mietparteien des Hauses, soweit die Leistung der Anlage das zulässt. Der gelieferte Strom wird über die nicht registrierten Unterzähler für einzelne Mietparteien abgerechnet, dafür wird ein Strommischpreis aus dem Solarstrom und Netzstrom gebildet. Für den Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind die Unterzähler nicht sichtbar und stellen auch keine Zählpunkte dar. Sie dienen ausschließlich der internen Verrechnung des Anlagen- und Gebäudebetreibers und müssen nicht unbedingt geeicht sein. Jeder Stromkunde hat das Recht, ein EVU frei zu wählen, somit ist das Zähleranschlussschema nur dann rechtskräftig, wenn die Stromkosten über die Mietnebenleistungen abgerechnet werden und der „Stromliefervertrag“ in dem Gebäudemietvertrag verankert wird. D.h. alle Mieter müssen ihren Stromlieferanten kündigen und es müssen neue Mietverträge geschlossen werden. Der große wirtschaftliche Vorteil dieses Modells liegt darin, dass die Mieter keine Grundgebühr an den EVU mehr zahlen und ein Teil dieses Betrags für die Deckung der internen Abrechnungskosten verwendet werden könnte, Somit spart der Mieter bereits ca. 50€/Jahr. Zusätzlich spart der Mieter an dem niedrigeren Mischpreis aus Solarstrom (z.B. 0,18€/kWh und Netzpreis 0,27€/kWh). Das Schöne dabei ist, dass solange hier keine Lieferbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermieter besteht, muss auch keine EEG-Umlage abgeführt werden und es fällt keine Umsatzsteuer für den „gelieferten“ Solarstrom an. Der technische Vorteil liegt darin, dass die PV-Anlage viel Strom direkt an die Verbraucher liefern kann, denn es entsteht eine „Poolbildung“ aus mehreren Verbrauchern die gleichzeitig vom Solarstrom bedient werden können. Dadurch wird vermieden, dass der Strom ins Netz fließt und mit einer Vergütung von max. 0,16€/kWh abgegolten wird. Es gibt noch andre Möglichkeiten, die jedoch weniger effektiv sind. Wenn mein Vorschlag für Sie nicht akzeptabel ist, können Sie sich nochmal mit einer Frage melden. Herzliche Grüße, Dieter Esau

Kommentiert 12, Apr 2014 von Schmidt-Gütter (284 Punkte)
Ich habe starke Zweifel, dass die hier geschilderte Sichtweise im Ernstfall vor Gericht "durchgehen" würde. Insbesondere besteht sehr wohl eine Lieferbeziehung zwischen Vermieter und Mieter - denn das EEG stellt bei Eigenverbrauch auf *Personen*-Identität ab. Ähnlich dürfte es mit der Mehrwertsteuer sein - außer, der Vermieter ist (wegen geringer Umsätze) von der Umsatzsteuer befreit.
Man vergleiche dazu auch verschiedene andere Beiträge zu den Themen "EEG" und "Eigenverbrauch" hier bei experts.top50-solar.de .
Kommentiert 17, Jan 2017 von Balzer Dirk (10 Punkte)
Hallo HerrEsau,

Ich habe ihr Modell nicht wirklich verstanden. Wie kommt es, dass der Vermieter nicht Lieferant ist?

Da wir momentan etwas Ähnliches planen: ist das Modell inklusive der Aussagen über die EEG Abgaben und Umsatzsteuer absolut gerichtsfest?
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Beantwortet 2, Apr 2013 von Michael Fuhs (118 Punkte)

Die Frage, ob es als Vermieter möglich ist, den Strom aus der PV Anlage an die Mieter zu verkaufen, weist auf eines der drängenden Probleme hin. Es ist möglich, aber es ist nicht so einfach, wie es sein sollte. Mehreres ist zu Bedenken: - wie abgerechnet wird (Zähler) - dass der Vermieter unter Umständen als Energieversorger anzeigepflichtig wird - dass es das Mietrecht tangiert - dass der Vermieter damit zumindest die EEG Umlage nach dem Grünstromprivileg in Höhe von 3,277 Cent pro Kilowattstunde abführen muss. Das ist alles lösbar, stellt aber unter Umständen die Wirtschaftlichkeit in Frage. Haushaltsstrom kostet zurzeit durchschnittlich 27 Cent/Kilowattstunde, ohne Mehrwertsteuer sind es also 22 Cent pro Kilowattstunde. Zieht man die EEG-Umlage ab, dürfen die Erzeugungs- und Abrechnungskosten also noch 19 Cent pro Kilowattstunde betragen, damit es für den Stromkäufer sinnvoll ist, den Solarstrom zu kaufen. Außerdem muss man sich zurzeit als Vermieter noch überlegen, ob sich der Aufwand lohnt, oder ob man den Strom dann nicht lieber einspeist und die Einspeisevergütung in Anspruch nimmt. Wenn die Anlage nicht auf dem gleichen Haus installiert ist oder für den Stromtransport gar das öffentliche Netz in Anspruch genommen wird, werden noch weitere Umlagen und Abgaben fällig (Siehe Grafik, Verweis unten). Alternativ gibt es Modelle, bei denen der Mieter nicht den Strom kauft, sondern in irgendeiner Form eine Personenidentität zwischen Stromverbraucher und Stromerzeuger geschaffen wird. Das setzt aber voraus, dass der Verbraucher, also der Mieter, auch Risiko mit übernimmt. Dann spart man sich die 3,277 Cent EEG Umlage. Es wäre schön, wenn die Nutzung des Solarstroms im Nahbereich einfacher wäre, denn gerade auf Mehrfamilienhäusern gibt es freie Dächer und die Möglichkeit, viel Strom direkt zu verbrauchen, so dass die Solarstromerzeugung das Netz nicht belastet. Mehr Infos dazu: Wir hatten dazu einen ausführlichen Artikel zu den rechtlichen Fragen von Rechtsanwältin Margarete von Oppen: http://www.pv-magazine.de/archiv/artikel/beitrag/knifflige-detailfragen-_100010246 Sie müssen sich, um den Artikel lesen zu können, kostenfrei bei pv magazine Deutschland registrieren. In der rechten Spalte finden Sie dann eine Grafik, die zeigt, wann welche Strompreiskomponenten fällig werden.

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