Hallo,
danke für den interessanten Link. Am interessantesten scheint mir für uns das Modell der Teilmiete zu sein. ich verstehe aber leider nicht alles. Unsere Anlage ist von 2011, wir erhalten jetzt für eingespeisten Strom 28,74 und für eigenverbrauchten Strom (<30%) 12,36 Ct/kWh.
Jetzt würde der Mieter einen Teil der Anlage mieten, der dem eigenverbrauchten Strom entspricht. Wie kann man diesen Anteil vertraglich so variabel machen machen, wie er faktisch ist?
Den Zahlungsfluss habe ich wie folgt verstanden:
Mieter an Anlagenbetreiber: x Ct als Miete, (z.B. 19 Ct) kann ich die frei festsetzen?
Netzbetreiber an Anlagenbetreiber: 28,74 für eingespeisten Strom und 12,36 für Eigenverbrauch des Mieters
d.h. der Anlagenbetreiber erhält für EV 12,36+19=31,36, der Mieter zahlt 19 Ct (und spart dadurch)
Steuer:
Der Netzbetreiber zahlt Mehrwertsteuer, die dann vom Anlagenbetreiber ans Finanzamt weitergegeben wird.
Der Anlagenbetreiber versteuert die Einnahmen vom Netzbetreiber (28,74 bzw. 12,36) und die Mieteinnahmen durch den Mieter (19)
Weder für Anlagebetreiber noch für den Mieter fällt EEG-Umlage an.
Habe ich das so richtig verstanden oder ist da noch irgendwo ein Haken?
Gibt es für die Teilmiete bereits einen Mustervertrag?
Vielen Dank und sonnige Grüße,
Günter Mänz