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Ist Teilvermietung der PV-Anlage auch nach einem Jahr noch möglich?

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Eingestellt 15, Nov 2013 in Photovoltaik von Martin Werner (2,069 Punkte)
Ich habe vor 13 Monaten (31.10.12) eine PV-Anlage auf dem Dach des Hauses meiner Tochter gebaut. Bisher hatten wir vereinbart, dass sie 10% der erzeugten Energie als Dachmiete bekommt, den darüber hinausgehenden Eigenverbrauch zu einem bestimmten Preis bezahlt.

Dem u.a. Artikel entnehme ich jetzt, dass die Vermietung, von sagen wir 25% der Anlage, wegen Ersparnis der EEG-Umlage, günstiger ist.

Frage: ist die Umstellung auf Vermietung jederzeit möglich? Was muss man beachten?
   

1 Antwort

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Beantwortet 26, Nov 2013 von Michael Vogtmann (237 Punkte)
Hallo Herr Werner,

hatten Sie die bisherige Stromlieferung unter www.eeg-kwk.net angemeldet? Und damit auch die Reduzierung der abzuführenden EEG Umlage beantragt? Wenn nicht, kann von Ihnen für sämtlichen dort durch einen Dritten eigenverbrauchten Strom (IHre Tochter) die gesamte EEG Umlage vom Übertragungsnetzbetrieber nachgefordert werden.

In Anhängikeit vom prognostizierten bzw. nach nun einem Jahr gemessenen Eigenverbrauchsanteil durch Ihre Tochter empfehle ich Ihnen die Teilvermietung Ihrer PV Anlage ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt.. Machen Sie damit Ihre Tochter zur "stillen Mitbetreiberin" Ihrer PV-Anlage, damit zur Miterzeugerin und Mitverbraucherin des PV Stroms. Resultat: Keine EEG Umlage.

Muster-Vertrag dazu gibt´s unter www.dgs-franken.de

Gruß vom den Entwicklern der Konzepte und Verträge, der DGS LV Franken

Michael Vogtmann
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