Guten Tag,
wir planen auf unserem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eine PV-Anlage zu errichten. Mit Strom sollen beide Wohneinheiten versorgt werden. Nun habe ich mich schon soweit informiert, dass bei vermieteten Einliegerwohnungen EE-Umlage und ein zweiter "echter" Zähler notwendig ist.
Nun ist meine Frage, wie sich die Sache gestaltet, wenn die Wohnung mietfrei bewohnt wird (statt Miete grundbuchliches Wohnrecht).
Wird hier differenziert oder nicht?
Vielen Dank für die Beantwortung.